Für bezahlbaren Wohnraum – Altschuldenhilfe endlich freigeben
„Die Mittel aus dem Altschuldenhilfefonds des Landes müssen den Kommunen und Wohnungsgesellschaften endlich zeitnah über eine praxistaugliche Richtlinie zugänglich gemacht werden. Ohne eine solche Richtlinie dürfen die Gelder nicht ausgezahlt werden und Betroffene können keine Anträge stellen“, sagt Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, mit Blick auf die Zusage von Infrastrukturminister Schütz in der jüngsten Regierungsbefragung, innerhalb von 14 Tagen die Richtlinie zum Altschuldenhilfefonds an den Start zu bringen.Diese Frist ist nun verstrichen und geschehen ist nichts.
Die Altschulden-Problematik sei ein „Trauerspiel des Vereinigungsprozesses“ in Thüringen bzw. Ostdeutschland: Mit der Überführung in das neue Rechtssystem wurden rein buchhalterische Posten plötzlich zu existenziell relevanten Schulden. „Diese Überführung hat immer noch drastischen Folgen für viele kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Mit diesen Altschulden hätten man damals anders umgehen müssen“, so Müller. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass es letztlich um die Versorgung mit Wohnraum gehe, und zwar um solchen Wohnraum, der nicht der Verwertungslogik von profitorientierten privaten Wohnungskonzernen unterliegt. „Deshalb muss der Zugang zum Altschuldenhilfefonds für Kommunen und Wohnungsgesellschaften jetzt schnell und unkompliziert möglich gemacht werden. Eine zügige, unbürokratische Antragsbearbeitung und Mittelvergabe sind zwingend notwendig“, fordert die Linke-Abgeordnete Müller. Das Thema dürfe nicht weiter aufgeschoben werden. Um die Landesregierung sehr deutlich an die Einhaltung ihrer Zusage zu erinnern, die vor allem wichtig für die betroffenen Kommunen und Wohnungsunternehmen ist, haben wir nun eine Dringlichkeitsanfrage eingereicht. „Wir als Linke-Fraktion werden uns auch mit Blick auf den anstehenden Doppelhaushalt 2026/2027 weiter für den Erhalt und Ausbau wirksamer Altschuldenhilfen einsetzen. Denn Wohnungsbestände in nicht profitorientierten Vermieterhänden haben eine wichtige Funktion bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“, unterstreicht Müller.