„Phantom-Debatte“ über ein laufendes vertrauliches und inhaltlich noch offenes Prüfverfahren ist weder sinnvoll noch seriös

André Blechschmidt
Gesellschaft-DemokratiePresse

André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt nach der heutigen Sondersitzung des Justizausschusses mit Blick auf einen Entwurf des Thüringer Rechnungshofs zu einem Prüfbericht an die Landesregierung:

„Es stellt sich die ernsthafte Frage, wie sinnvoll und seriös die CDU-Fraktion bei dem gerade laufenden, eigentlich vertraulichen und inhaltlich noch offenen, Prüfverfahren des Thüringer Rechnungshofs (TRH) agiert. Wenn man sich Themen ernsthaft und zielorientiert annehmen will, braucht man eine geklärte Fakten- und Argumentationsbasis. Das Dokument, auf das sich die CDU-Fraktion bezieht, ist der vom Rechnungshof selbst – wie in solchen Prüfverfahren üblich – vertraulich gestellte Entwurf eines Prüfberichts,  zu dem Betroffene – hier die r2g-Landesregierung - ein Recht auf Stellungnahme haben, das Landesregierung auch schon wahrgenommen hat. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme wird der Rechnungshof in seiner rechtlich garantierten Unabhängigkeit seine Arbeit am Prüfbericht gemäß Verfassung und Rechnungshofgesetz  fortsetzen. Diese vertrauliche Klärungsphase mit Stellungnahmerecht der Betroffenen bei Prüfverfahren des Rechnungshofs samt Erstellung von Prüfmitteilungen müsste eigentlich auch der CDU-Fraktion – z.B. aus dem Verfahren zur Prüfung der Fraktionsfinanzen  - vertraut sein.”

Die LINKE-Fraktion vertritt – auch deutlich gemacht durch ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der politischen Beamten in Thüringen aus dem Jahr 2013 – seit langem die Position: Bei den Staatssekretärinnen und Staatssekretären stehen die politisch-gestalterischen Aufgaben und ihre Funktion als „rechte Hand“ der Ministerinnen und Minister im Vordergrund, nicht die verwaltungstechnischen Aufgaben. Deshalb hat die LINKE-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf die Staatssekretär:innen zu Mitgliedern der Landesregierung gemacht und in das Ministergesetz eingeordnet. Das entspricht dem in Bayern praktizierten Modell – mit dem Unterschied, dass auf die nicht notwendige Schaffung von zusätzlichen Spitzenbeamtenstellen zur Leitung der Ministerien verzichtet wird. Ob Konsequenzen aus dem Prüfvorgang des Rechnungshofs zu ziehen sind, kann nach Ansicht der LINKEN erst fachlich-inhaltlich sicher und politisch seriös entschieden werden, wenn der Rechnungshof den eigentlichen Prüfbericht auch tatsächlich fertiggestellt hat. “Zum jetzigen Zeitpunkt und unter diesen konkreten Umständen – z.B. eigentlich Vertraulichkeit des Verfahrens - ist die ganze Diskussion eine Art ‘Phantomdebatte’, die auf oberflächliche und künstliche Skandalisierung aus ist”, so Blechschmidt abschließend.