Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit (Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordnete

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/936

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen! Frau Herold, ich muss mich schon wirklich wundern. Sie haben hier vorn ja einen Vortrag gehalten, der insinuiert, Sie hätten auch nur einen inhaltlichen Beitrag während unserer Bearbeitung der Gesetzentwürfe geleistet.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dem ist ja nachweislich nicht so, deswegen finde ich es zumindest spannend, dass Sie sich wie so oft hier vorn hinstellen und sich quasi als die einzigen Rächer der Entrechteten aufspielen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin sehr froh – und so hatten wir uns das auch vereinbart, als wir die beiden Gesetzentwürfe ins Plenum eingebracht haben –, dass wir sehr konstruktiv miteinander gearbeitet haben, auch in der Frage, wo die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen lagen. Was mich – und das muss ich schon auch sagen – besonders freut, ist, dass die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hier noch mal als gutes Beispiel dafür dienen kann, wie Anhörungen tatsächlich inhaltliche Debatten bereichern, nämlich zu der Frage: Welches Gremium entscheidet darüber bzw. sichtet die Akten und fällt darüber ein Urteil?

 

Ich habe es damals bei der Einbringung hier im Plenum, also drüben im Plenarsaal, auch gesagt, ich finde nicht, dass wir als Landtag untereinander moralische Urteile zu fällen haben, sondern dass es – darauf haben wir uns jetzt auch verständigt – ein Expertengremium gibt, wie es in anderen Bundesländern im Übrigen auch schon länger der Fall ist, unter anderem besetzt durch den Landesbeauftragten, durch Wissenschaftler/-innen, aber eben auch durch Opferverbände, die sich die Aktenlage sehr genau angucken. Sehr wichtig war uns in dieser Diskussion, natürlich den Thüringer Landtag per se als Institution nicht rauszulassen, weil – und das ist ja noch mal ein ziemlich wichtiger Hinweis –, Frau Herold, es keine Zusammenarbeit der Landesregierung und der CDU war, denn das, was wir hier machen, ist reines Abgeordnetenrecht und reine Abgeordnetenfrage – das ist also ein Feld, was nur der Thüringer Landtag als Institution mit sich auch abhandelt, und das ist auch gut so –, sondern das war eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen – in dem Fall – Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion.

 

Wir haben auch in nicht wenigen Verhandlungen natürlich versucht, den besten Weg zu finden. Da geht es manchmal um Halbsatzformulierungen. Das kennen wir, glaube ich, alle. Deswegen will ich an dieser Stelle und von dieser Stelle auch noch mal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kollegin Rothe-Beinlich im Besonderen sagen, die dann zuletzt auch für die gesamte Koalition die Verhandlungen mit der CDU geführt hat. Ich möchte mich ganz herzlich beim Landesbeauftragten Dr. Wurschi dafür bedanken, dass er auch in der Zeit, in der wir nach guten, tragfähigen und vor allem rechtsförmigen Formulierungen miteinander gerungen haben, uns auch weiterhin inhaltlich zur Seite stand. Ich finde, es steht uns gut zu Gesicht, dass wir das, was wir uns vorgenommen haben, nämlich noch in diesem Jahr zu einer Beschlussfassung zu kommen, geschafft haben. Das hat aus meiner Sicht nicht nur etwas mit Glaubwürdigkeit nach außen zu tun, worüber heute schon gesprochen wurde, sondern auch damit, was wir miteinander vereinbaren und dass wir es im Parlament eben auch hinbekommen, auch wenn es ein bis zwei Fraktionen gibt, die sich leider inhaltlich überhaupt nicht beteiligt haben. Trotzdem ist es, glaube ich, gut, wenn wir diesen zusammengefassten Gesetzentwurf, der jetzt aus dem Ausschuss zurückkommt, auch alle miteinander beschließen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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