Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)

Katja Mitteldorf
RedenKatja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3385

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Musikschulen und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen! Die CDU-Fraktion hat hier heute einen Gesetzentwurf vorgelegt und ich hätte mir gewünscht, weil es auch fair gewesen wäre, wenn die CDU-Fraktion wenigstens bei der Einbringung endlich mal sagen würde, wer diesen Gesetzentwurf geschrieben hat.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das war eben nicht die CDU-Fraktion. An dieser Stelle geht mein besonderer Dank an die vier Kulturverbände im Freistaat Thüringen, die sich damit beschäftigt haben. Das waren unter anderem der Kulturrat und der Landesmusikrat, die natürlich mit übergeordneter Funktion vor allem damit beschäftigt waren, und die will ich auch namentlich nennen: Lieben Dank an Martina Degenhart und Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

ein besonderer Dank auch an Matthias Deichstetter vom Verband der Musikschulen.

 

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es sind eben diese Menschen, die diesen Gesetzentwurf geschrieben haben. Das will ich schon auch mal ein bisschen süffisant sagen: Als Vorsitzende der Jugendkunstschule in Nordhausen war es mir ja persönlich auch vergönnt, den einen oder anderen Beitrag zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs beizutragen

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und es freut mich und rührt mich auch ein bisschen, das muss ich schon sagen, dass die CDU-Fraktion auch meine Arbeit insofern würdigt, als sie den Gesetzentwurf einfach komplett so, wie er ist, einreicht.

 

(Unruhe CDU)

 

Also vielen Dank dafür. Dass ich diesen seltenen Erfolg in diesem Hohen Haus mal erleben würde, hätte ich auch nicht gedacht.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sie haben selbstverständlich recht, die Musik- und die Jugendkunstschulen sind einer der wichtigsten Pfeiler auch der kulturellen Bildung, die wir im Freistaat Thüringen haben. Sie sind eine der wichtigsten Institutionen der außerschulischen kulturellen Bildung. Wir haben an dieser Stelle im Hohen Haus schon sehr oft und auch sehr ausführlich über Musikschulen und Jugendkunstschulen gesprochen und warum es wichtig und nötig ist, dass natürlich auch der Freistaat Thüringen, was er in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen natürlich immer gemacht hat, einen Anteil daran leistet, dass Musikschulen und Jugendkunstschulen ihrer Arbeit nachgehen können.

 

Ich will zu der Genese aber schon noch mal eins sagen: Die Wiedereinführung, dass der Freistaat Thüringen sich an den Musik- und Jugendkunstschulen insofern beteiligt, als es die Basisfinanzierung sicherstellt, wo dann die kommunalen Träger mitfinanzieren bzw. bei den Jugendkunstschulen sind es oft Vereine, die das tragen, ist unter Rot-Rot-Grün passiert. Das ist einer der wichtigsten Schritte, muss ich auch ganz ehrlich sagen – das glauben mir, glaube ich, alle hier im Haus –, der wichtigsten Punkte, die ich als Kulturpolitikerin und große Verfechterin von Musik- und Jugendkunstschulen hier auch mitgestalten durfte. Ich bin nach wie vor sehr dankbar, dass wir diesen Schritt gemeinsam als Rot-Rot-Grün gegangen sind, nachdem die vormalige Zweckbindung, die es im Kommunalen Finanzausgleich gab – die Älteren unter uns werden sich daran erinnern –, aufgehoben wurde und wir dann über lange Zeit in eine Diskussion verfallen sind, dass das Geld immer noch im KFA wäre und deswegen das Land nichts weiter tun müsse, nur dass es eben ohne Zweckbindung im KFA war. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen dringlich dafür sorgen, dass Musik- und Jugendkunstschulen in ihrer Arbeit gestärkt werden. Dazu braucht es logischerweise auch die kommunalen Träger und die Kommunen, die die vereinsgetragenen Jugendkunstschulen unterstützen. Deswegen kann und ist natürlich so ein Gesetz eine Grundlage, um genau das auch miteinander etwas stärker zu vereinbaren.

 

Jetzt kann ich aus der Genese der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs sagen, wir haben hier auch andere Aspekte, die hier berührt werden. Hier geht es um die Frage des europäischen Beihilferechts. Hier geht es, was ich spannend finde – das muss ich schon an der Stelle sagen, dass die CDU-Fraktion entgegen ihrer sonstigen Äußerung das einfach quasi drin gelassen hat und nicht mal für sich kritisch betrachtet hat –, auch um einen Haushaltsvorgriff. In dem Gesetzentwurf steht ja eine Zahl. Ich finde es zumindest bemerkenswert, dass die CDU-Fraktion – die sich sonst immer mit jeder Vehemenz dagegen gewehrt hat, auf einen Haushalt vorzugreifen, der, wie wir ja vom Zeitplan her wissen, wenn wir Glück haben, im Juni 2022 zum Tragen kommen wird in der Situation, in der wir uns befinden – nicht mal das rausgestrichen hat. Und es geht natürlich um die Frage der kommunalen Träger und demzufolge auch in gewisser Weise der kommunalen Selbstverwaltung. Schon aus diesen Gründen ist natürlich eins klar, dass dieser Gesetzentwurf anhörungspflichtig ist. Das heißt, wir können an keiner Stelle jetzt – um mal das Wort der CDU-Fraktion zu benutzen – im „Schweinsgalopp“ durch diesen Gesetzesprozess hecheln. Das wissen Sie und deswegen – das muss ich an der Stelle auch sagen – frage ich mich, warum Sie ihn dann kurz vor der Auflösung des Thüringer Landtags und der vorzeitigen Beendigung dieser Legislatur einreichen, wenn Sie offensichtlich davon ausgehen müssen, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht schaffen. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum in Verabredung und Vereinbarung mit dem Musikschulverband und der LAG Jugendkunstschulen auch klar war, dass wir uns immer darüber unterhalten haben, wann ist der zeitlich wirklich richtige Punkt, das hier einzubringen. Als klar war, dass wir am 19.07. diesen Landtag auflösen wollen und am 26.09. einen neuen Landtag wählen, das heißt, die Legislaturperiode endet – und jeder weiß, wie viele Ausschusssitzungen wir bis dahin noch haben; im Übrigen hätte das auch nichts daran geändert, wenn wir es in der letzten Plenarsitzung gemacht hätten, das hätte uns nicht viel mehr Zeit verschafft –, mit dem Umfang, mit dem wir uns richtigerweise ausführlich beschäftigen müssen, kann ich nur davon ausgehen, dass es – und das tut mir dann wiederum sehr weh, nicht nur, weil ich an diesem Text mitwirken durfte – der CDU-Fraktion im Zweifel gar nicht wirklich darum geht, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Das finde ich dann schon als Botschaft zu den Musik- und Jugendkunstschulen schwierig. Ich verwende das mal als freundliches Wort.

 

Selbstverständlich werden wir diesen Gesetzentwurf – also diesen, auch meinen Gesetzentwurf – an den zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überweisen. Ich sage es auch, ich habe mich mit dem Wunsch und der Forderung eher nicht durchsetzen können, will es aber trotzdem sagen: Wenn man es vollumfänglich betrachtet, dann gehört dieser Gesetzentwurf natürlich noch in andere Ausschüsse. Da reden wir vom Bildungsausschuss, wir reden vom Innen- und Kommunalausschuss, wir reden vom Justizausschuss und wir reden natürlich auch vom Haushalts- und Finanzausschuss. Das werden wir in dieser Form vermutlich heute so nicht hinbekommen.

 

Nichtsdestotrotz will ich sagen, dass wir die Debatte und die Tragweite eines solchen Gesetzes, für das ich wie gesagt sehr, sehr bin, schon ernst nehmen müssen. Deswegen bleibt zumindest bei mir so ein bisschen ein dunkles Bauchgefühl, warum das zu diesem Zeitpunkt jetzt passiert in dem Wissen, dass es der Diskontinuität unterfallen wird und wir in einer nächsten Legislatur, um es dann tatsächlich auf den Weg zu bringen, wieder komplett von vorne anfangen müssen mit der parlamentarischen Bearbeitung.

Nichtsdestotrotz werden wir sehen, ob und in welcher Form wir in der uns kurzen verbleibenden Zeit in dieser Legislatur noch eine Bearbeitung in der Form schaffen, für die wir uns alle hier im Übrigen auch nicht dann schämen dürfen und müssen, wenn wir den vielen Musikschulen und den Jugendkunstschulen sagen: Also wir haben mal angefangen, aber Leute, jetzt ist hier mal gerade irgendwie noch ein Dreivierteljahr Pause und dann fangen wir vielleicht wieder an. Das ist nämlich auch keine Planungssicherheit und das ist auch Hinhaltetaktik. Und das – ganz ehrlich – hätte ich persönlich gerne vermieden. Jetzt ist es eben anders gekommen und deswegen freue ich mich auf die Bearbeitung und auf die – das ist wirklich meine Bitte auch in Richtung CDU-Fraktion –

 

Vizepräsidentin Henfling:

 

Ihre Redezeit ist vorüber.

 

Abgeordnete Mitteldorf, DIE LINKE:

 

tatsächlich inhaltliche Beschäftigung damit, welcher Zeitplan noch sinnvoll ist. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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