Maskenpflicht an Schulen einfach erklärt

Um einen Präsenzunterricht an den Thüringer Schulen zu ermöglichen, besteht ab dem 12.04.2021 vorläufig eine Maskenpflicht an den Schulen in allen Klassenstufen. Durch das Tragen von Masken wird das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 verringert. Die Schüler*innen schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitschüler*innen und die Lehrkräfte. Wenn es in einem Supermarkt mittlerweile selbstverständlich ist, eine Maske zu tragen, sollte das auch an Schulen umgesetzt werden, wo sich viele Menschen über einen langen Zeitraum in geschlossenen Räumen befinden, um das Virus einzudämmen.

 

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Fragen:

 

Was bedeutet eine Maskenpflicht an Schulen?

Schüler*innen aller Klassenstufen und das gesamte Personal sind verpflichtet, in den Schulgebäuden eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen ist der Sportunterricht.

 

Wie lange soll die Maskenpflicht gelten?

Es ist zunächst ein Zeitraum vom 12.04.2021 bis zum 24.04.2021 angesetzt. Dann soll die Maskenpflicht neu geprüft werden.

 

Müssen die Kinder die Masken die ganz Zeit über tragen?

Nein. In regelmäßigen Abständen dürfen die Masken abgenommen werden beispielsweise im Freien, in den Lüftungspausen und auch beim Essen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 

Welche Masken dürfen verwendet werden?

Kinder bis zur 6. Klassenstufe dürfen eine Alltagsmaske tragen. Bei den Schüler*innen ab der 7. Klassenstufe werden medizinische Masken oder FFP2-Masken verlangt.

 

Was ist, wenn ein Kind z. B. Asthma hat?

Kinder mit Vorerkrankungen, körperlichen sowie geistigen Beeinträchtigungen sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen. Auch bei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird die Maskenpflicht individuell entschieden.

 

Was bedeutet der Beschluss bezüglich der Maskenpflicht des Weimarer Amtsgerichts ?

Eine Mutter in Weimar hatte gegen die Maskenpflicht für Kinder an Schulen geklagt. Das Amtsgericht Weimar hat nach der Klage am 08.04.2021 den Beschuss gefasst, dass ihre zwei Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Dieser Beschluss gilt allerdings nur für die zwei betroffenen Weimarer Kinder. An allen Schulen im Freistaat und auch an den zwei Schulen der Kinder in Weimar gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

 

Gibt es weitere Schutzmaßnahmen an den Schulen?

Ja. Thüringen hat 457.000 Coronatests für die Schulen erhalten und weitere sind schon bestellt. Damit können die Kinder an den Schulen getestet werden. Diese Tests sind freiwillig.