Berechnungen des Landes zur Auftragskostenpauschale 2011

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2339


Berechnungen des Landes zur Auftragskostenpauschale 2011


Der Landtag hat auf Vorschlag der Landesregierung beschlossen, die Auftragskostenpauschale für das Jahr 2011 auf 181 Millionen Euro festzusetzen.
Im Jahr 2010 erhielten die Thüringer Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise noch eine Auftragskostenpauschale in Höhe von 199 150 300 Euro.
In der 46. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 24. Februar 2011 antwortete die Landesregierung auf meine Frage, wie die 181 Millionen Euro "denn in den Haushaltsentwurf der Landesregierung hineingekommen" Begründung, Seite 14)seien, dass dies "doch Bestandteil des Finanzausgleichsgesetzes" sei und "in der Begründung genau der Paradigmenwechsel in der Berechnung beschrieben und die 181 Millionen Euro genau das Ergebnis dieser Berechnungen" seien. Im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) in Drucksache 5/1751 (hier: wird auf die Verordnung über die Auftragskostenpauschale für das Jahr 2011 (nach § 26 ThürFAG) verwiesen, die Einzelheiten des Verfahrens sowie die Höhe der jeweiligen Erstattungsbeträge festsetzt und erläutert; diese Verordnung liegt bis heute nicht vor. In der 46. Plenarsitzung wurden auf Anfrage die 181 Millionen Euro nicht weiter untersetzt.


Ich frage die Landesregierung:


1. Wie hat die Landesregierung die Gesamthöhe der Auftragskostenpauschale für 2011 ermittelt?

Auftragskostenpauschale für 2011 im Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorschlagen2. Wie erklärt die Landesregierung, dass sie zwar dem Landtag die Gesamthöhe der konnte, allerdings noch immer keine abschließenden Informationen darüber hat, wie sich die Kosten in den einzelnen Aufgabenbereichen entwickelt haben?

3. Wann wird die Rechtsverordnung zur Auftragskostenpauschale 2011 dem Landtag gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG zur Zustimmung vorgelegt?

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