Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen nur noch bis 31. März 2011 möglich?

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2366


Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen nur noch bis 31. März 2011 möglich?



Nach Auskunft der Kommunalaufsicht des Landkreises Wartburgkreis vertrete das Innenministerium die Auffassung, dass die finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen nur noch unter der Maßgabe möglich sei, dass die Antragstellung bis zum 31. März 2011 erfolge.

Dies würde voraussetzen, dass bis dahin alle erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüsse, abgeschlossen seien.


Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die Mitteilung der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises zur Auskunft des Innenministeriums zutreffend, dass eine finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen nur noch möglich ist, wenn die Antragstellung bis zum 31. März 2011 erfolgt ist?


2. Wie begründet die Landesregierung, dass ggf. eine Förderung nach dem 31. März 2011 nicht mehr möglich ist, obwohl der Landesgesetzgeber mit dem Beschluss des Landeshaushaltes für 2011 zum Ausdruck gebracht hat, dass während des gesamten Haushaltsjahres eine finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen ermöglicht werden soll?


liegen gegenwärtig vor und in welcher Höhe ist3. Wie viele Anträge auf finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindeneugliederungen gegenwärtig mit einer finanziellen Förderung im Jahr 2011 zu rechnen?

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