Konsequenzen aus Dioxingrenzwertüberschreitungen bei Futtermitteln eines Thüringer Herstellerbetriebes

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer - Drucksache 5/2179


Konsequenzen aus Dioxingrenzwertüberschreitungen bei Futtermitteln eines Thüringer Herstellerbetriebes


Zum Jahreswechsel 2002/2003 mussten auch in Thüringen Dioxingrenzwertüberschreitungen in Futtermitteln, die aus einem Trockenwerk stammten, festgestellt werden.
Der betreffende Betrieb informierte allerdings die zuständigen Behörden nicht, wozu er aber verpflichtet gewesen wäre. Nur auf dem Weg amtlicher Kontrollen zur Überwachung des eigenbetrieblichen Qualitätssicherungssystems sind die Überschreitungen entdeckt worden. Nach Aussagen der damaligen Landesregierung gab es jedoch auch im innerministeriellen lnformationssystem Unkorrektheiten, die zu einer Verzögerung des gesamten Aufklärungsprozesses beigetragen hatten.
Die Landesregierung kündigte damals Konsequenzen, u. a. in Bezug auf die Verbesserung von Informations- und Meldesystemen, an.


Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden aus dem eingangs geschilderten Fall Schlussfolgerungen dahin gehend gezogen, dass auch ein zertifiziertes Labor, das im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle die Grenzwertüberschreitung feststellt, diese an die zuständige Behörde melden darf bzw. soll?

2. Wenn ja, was ist konkret am Meldesystem geändert worden, wenn nein, warum nicht?

3. Welche Maßnahmen zur Optimierung von Kommunikationsvorgängen bzw. der lnformationspraxis sind seitens der Landesregierung in der Zwischenzeit eingeleitet worden, um gegebenenfalls auf ähnliche, nicht auszuschließende Fälle vorbereitet zu sein?

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