Absenkung des Fördersatzes in der Richtlinie Einstellungszuschuss
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld - Drucksache 5/3167
Absenkung des Fördersatzes in der Richtlinie Einstellungszuschuss
Laut einer Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) vom 8. August 2011 informiert die GFAW in der Rubrik "Wichtige Hinweise" darüber, dass bei Anträgen mit einem Posteingang ab dem 10. August 2011 die in der Richtlinie ausgewiesenen maximal möglichen Förderbeträge im Rahmen des Ermessens moderat abgesenkt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Worin liegen die Gründe dafür, dass sich die GFAW zu dieser "Kürzungsmaßnahme" veranlasst sieht?
2. Wie definiert die Landesregierung einen Förderbetrag, welcher "im Rahmen des Ermessens moderat abgesenkt" wird?
3. Durch wen wird unter Zugrundelegung welcher Kriterien das Ermessen ausgeübt und wodurch wird gesichert, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vergabe öffentlicher Zuwendungsmittel gewahrt wird?
4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie über die Gewährung von Einstellungszuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom 26. Februar 2009 und darüber hinaus weitere ESF-Richtlinien im Punkt "Art, Umfang, Höhe der Zuwendung" zu ändern und wenn ja, welche und wie?
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