Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2471
Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes
Verbandesvorsitzenden eines kommunalenIn der Antwort des Thüringer Innenministeriums zur Kleinen Anfrage 1215 in Drucksache 5/2432 hat die Landesregierung dargestellt, dass es zur Frage der Abwahl/Abberufung eines Zweckverbandes weder eine ausdrückliche gesetzliche Regelung noch eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes gibt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat es die Landesregierung bisher unterlassen, dem Landtag eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes vorzuschlagen?
2. Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahren kann in Thüringen ein Verbandsvorsitzender eines kommunalen Zweckverbandes abgewählt/abberufen werden?
3. Beabsichtigt die Landesregierung dem Landtag eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes vorzuschlagen und wie wird dies begründet?
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