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Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2471


Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes


Verbandesvorsitzenden eines kommunalenIn der Antwort des Thüringer Innenministeriums zur Kleinen Anfrage 1215 in Drucksache 5/2432 hat die Landesregierung dargestellt, dass es zur Frage der Abwahl/Abberufung eines Zweckverbandes weder eine ausdrückliche gesetzliche Regelung noch eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes gibt.


Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat es die Landesregierung bisher unterlassen, dem Landtag eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes vorzuschlagen?

2. Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahren kann in Thüringen ein Verbandsvorsitzender eines kommunalen Zweckverbandes abgewählt/abberufen werden?

3. Beabsichtigt die Landesregierung dem Landtag eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Abwahl/Abberufung eines Verbandsvorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes vorzuschlagen und wie wird dies begründet?

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