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Antragsfrist für die finanzielle Förderung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2532

Der Gemeinderat von Leimbach hat nach Informationen des Fragestellers am 6. April 2011 in nicht öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, bis zum Ende der Wahlperiode eigenständig zu bleiben und nicht nach Bad Salzungen eingemeindet zu werden. Begründet wurde dies damit, dass nach Einschätzung der Mehrheit des Gemeinderates völlig unklar sei, ob die in Aussicht gestellte finanzielle Förderung des Landes überhaupt gezahlt werde. Dabei wurde auch auf ein Schreiben der zuständigen Referatsleiterin verwiesen, die eine Förderung nur dann in Aussicht stellte, wenn die Antragstellung bis Ende März 2011 erfolgt wäre.
In der Landtagssitzung am 23. März 2011 hatte die Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage mitgeteilt, dass die Antragsfrist erst im Dezember 2011 ende, also noch weitere Anträge gestellt werden können.

Ich frage die Landesregierung:


1. Inwieweit stellt die Beschlussfassung des Gemeinderates Leimbach zur Frage der möglichen Gemeindeneugliederung mit Bad Salzungen in nicht öffentlicher Sitzung einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gemäß Thüringer Kommunalordnung dar und welche Rechtsfolgen resultieren daraus für die Wirksamkeit des Beschlusses?

2. Inwieweit muss die Landesregierung ihre dargelegte Auffassung zur Antragsfrist für die finanzielle Förderung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen aus der Landtagssitzung vom 23. März 2011 korrigieren, verweist doch die zuständige Referatsleiterin im Innenministerium auf Ende März 2011 als Antragsfrist?

3. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass alle Gemeinden, die im Rahmen der bestehenden Gesetze, einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen, nicht verunsichert oder zurückgewiesen werden?

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