Aushändigung von Protokollen nicht öffentlicher Sitzungen an Gemeinderäte
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2658
Aushändigung von Protokollen nicht öffentlicher Sitzungen an Gemeinderäte
Für jede Sitzung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind Protokolle anzufertigen. Der Zugang zu den Sitzungsprotokollen ist in den Gemeinderäten unterschiedlich geregelt. Während die Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen regelmäßig problemlos zugänglich sind, bestehen in der kommunalen Praxis unterschiedliche Umgangsformen zu den nicht öffentlichen Niederschriften. In einigen Gemeinden werden diese den Gemeinderäten auf dem Postweg zugestellt, in anderen Gemeinden werden die nicht öffentlichen Protokolle ausschließlich während der Sitzungen zur Einsichtnahme ausgelegt und anschließend wieder eingesammelt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit haben Gemeinderäte einen Anspruch auf Aushändigung von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
2. Inwieweit besteht ein Ermessen darüber, dass die Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse den Gemeinderäten ausgehändigt werden und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Wie stellt sich das Verfahren zur Aushändigung von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse für die Teile dar, deren Geheimhaltungsbedürfnis nicht mehr besteht und folglich per Gesetz öffentlich gemacht werden müssten?
Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
4. Wie begründet die Landesregierung gegebenenfalls ihre Auffassung, dass Gemeinderäte keinen Anspruch auf Aushändigung von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse haben, obwohl Gemeinderäte grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Verstöße sogar mit einem Ordnungsgeld von bis zu 2 500 Euro geahndet werden können?
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