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Auskunftsrecht von Stadträten bei Preiserhöhungen der Stadtwerke

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/3100


Auskunftsrecht von Stadträten bei Preiserhöhungen der Stadtwerke


Einige Stadtwerke haben angekündigt, die Preise für die Versorgung mit Strom und Gas zu erhöhen. So beabsichtigen beispielsweise die Stadtwerke Arnstadt eine Gaspreiserhöhung von mehr als zehn Prozent zum 1. September 2011. Dem Stadtrat wurde eine Einsichtnahme in die Preiskalkulation verweigert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit haben Mitglieder des Stadtrates gegenüber Unternehmen, an denen die Stadt mehrheitlich beteiligt ist, ein Auskunfts- und Informationsrecht hinsichtlich der Preiskalkulation, unterliegt doch in solchen Fällen die Festsetzung der Beteiligung des Stadtrates? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

2. Inwieweit steht dieses Auskunfts- und Informationsrecht nur dem Stadtrat als Gremium oder dem einzelnen Mitglied des Stadtrates zu? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung der Stadtrat unter Anwendung von § 26 Abs. 2 Nr. 10 Thüringer Kommunalordnung an der Entscheidung über die Festsetzung von Entgelten mitwirken, wenn diesem gegebenenfalls kein Auskunfts- und Informationsrecht zugestanden wird? Inwieweit sieht die Landesregierung einen Klarstellungsbedarf, damit der Stadtrat sein Mitwirkungsrecht umfassend ausüben kann?

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