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Auswirkungen der durch die Landesregierung gekürzten Auftragskostenpauschale auf erfüllende Gemeinden

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2935


Auswirkungen der durch die Landesregierung gekürzten Auftragskostenpauschale auf erfüllende Gemeinden


Die Landesregierung hat die Auftragskostenpauschale für die kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2011 im Vergleich zu 2010 um 45 Prozent gekürzt. Diese Kürzung wirkt sich besonders auf die Gemeinden aus, die benachbarte Gemeinden erfüllen, weil diese die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises realisieren und erhöhte Aufwendungen für die Vorhalteleistungen tragen müssen. Die gekürzte Auftragskostenpauschale erhält die erfüllende Gemeinde für die erfüllten Gemeinden ausgezahlt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit hat die Landesregierung die besonderen Vorhalteleistungen der erfüllenden Gemeinden für die benachbarten erfüllten Gemeinden bei der Ermittlung der Auftragskostenpauschale für das Jahr 2011 berücksichtigt und zu welchen wesentlichen Feststellungen ist die Landesregierung dabei gekommen?

2. Unter welchen Voraussetzungen haben die erfüllenden Gemeinden gegenüber den benachbarten erfüllten Gemeinden einen Kostenerstattungsanspruch für den um 45 Prozent gekürzten Anteil der Auftragskostenpauschale, auf welche Art und Weise können diese Ansprüche durchgesetzt werden und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Sollte die Landesregierung einen zusätzlichen Erstattungsanspruch der erfüllenden  Gemeinde gegenüber den benachbarten erfüllten Gemeinden infolge der Kürzung der Auftragskostenpauschale verneinen, wie wird dann gesichert, dass die erfüllende Gemeinde nicht außerordentlich finanziell durch die Wahrnehmung von Aufgaben für die erfüllten Gemeinden belastet wird?

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