Beschlossener, aber nicht genehmigter Haushalt der Stadt Sondershausen
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2911
Beschlossener, aber nicht genehmigter Haushalt der Stadt Sondershausen
Die Stadt Sondershausen soll den Haushalt für 2011 bereits beschlossen haben. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis soll den Haushalt bisher noch nicht genehmigt haben. Deshalb könnte die Stadt bisher keine geplanten Investitionen realisieren (vgl. Thüringer Allgemeine vom 9. Juni 2011).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann hat der Stadtrat der Stadt Sondershausen den Haushalt für 2011 beschlossen und wann ist der beschlossene Haushalt der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis zugegangen?
2. Inwieweit enthält der Haushalt der Stadt Sondershausen für das Jahr 2011 genehmigungspflichtige Bestandteile?
3. Aus welchen Gründen hat die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis den Haushalt der Stadt Sondershausen bisher nicht genehmigt?
4. Welche Auswirkungen hat die bisher noch nicht erfolgte Genehmigung des Haushaltes der Stadt Sondershausen für das Jahr 2011 auf die Umsetzung der geplanten Vorhaben, insbesondere die zu tätigenden Investitionen, und welche wesentlichen Vorhaben können derzeit nicht durch die Stadt Sondershausen realisiert werden?
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