Erfahrungen im Umgang mit Befristungen von Gesetzen und Verordnungen
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger - Drucksache 5/2716
Erfahrungen im Umgang mit Befristungen von Gesetzen und Verordnungen
Das Land hat seit einigen Jahren eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen befristet. Zielstellung der Befristung ist es, rechtzeitig vor Zeitablauf eine Evaluierung der Regelungen vorzunehmen und somit zeitnah die Bestimmungen zu optimieren oder wegfallen lassen zu können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welcher Zielstellung hat die Landesregierung dem Gesetzgeber vorgeschlagen, Gesetze zu befristen bzw. als Verordnungsgeber die Verordnungen befristet?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung der verfolgten Zielsetzung zur Befristung bisher und welche möglichen Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung?
3. Anhand welcher Kriterien und Maßstäbe erfolgt derzeit innerhalb der Landesregierung eine Evaluierung der jeweiligen Befristungen in den Gesetzen und Verordnungen; inwieweit ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung daraus ein Veränderungsbedarf bei Evaluierungen und wie wird dieser Veränderungsbedarf begründet?
4. Welche Erfahrungen im Umgang mit Befristungen sind der Landesregierung aus anderen Bundesländern bekannt?
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