Erhöhung der Kita-Gebühren in Bad Lobenstein
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka - Drucksache 5/2677
Erhöhung der Kita-Gebühren in Bad Lobenstein
Am 12. April 2011 hat der Stadtrat der Stadt Bad Lobenstein mehrheitlich eine Erhöhung der Kita-Gebühren beschlossen. In der Begründung der Beschlussvorlage ist ausgeführt worden, dass die Erhöhung erforderlich sei, da sich das Land entgegen früherer Aussagen nicht an den Mehrkosten des neuen Kita-Gesetzes beteiligen würde. Die Elternvertretungen sollen vor der Beschlussfassung nicht beteiligt worden sein, obwohl das Kita-Gesetz eine Anhörung erfordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der Beschlussvorlage aufgeführten Begründung, dass das Land die Mehrkosten infolge der Neuregelungen des Kita-Gesetzes nicht tragen würde?
2. Welche Auswirkungen hätte die Auffassung der Landesregierung zu Frage 1 auf die Informationspolitik des Bürgermeisters gegenüber dem Stadtrat und den gefassten Beschluss zur Erhöhung der Kita- Gebühren?
3. In welcher konkreten Höhe entstehen der Stadt Bad Lobenstein im Jahr 2011 Mehrkosten im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Kita-Gesetzes und in welcher konkreten Höhe trägt das Land diese Mehrkosten?
4. Inwieweit stellt die unterlassene Anhörung der Elternvertretung einen Rechtsverstoß dar und welche Auswirkungen hat dieser Rechtsverstoß auf die Wirksamkeit der Erhöhung der Kita-Gebühren und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
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