Erstattung von Säumniszuschlägen bei Aufhebung von Abgabebescheiden und vorheriger Anordnung der aufschiebenden Wirkung - nachgefragt
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 1154 - Drucksache 6/3047
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