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Gremienkontrolle in Gemeinschaftsprogrammen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt - Drucksache 5/2717


Gremienkontrolle in Gemeinschaftsprogrammen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks


Die Veruntreuung von über acht Millionen Euro beim Kinderkanal von ARD und ZDF war laut dem vom ZDF und dem MDR erarbeiteten Revisionsbericht Folge völliger mangelhafter Kontrollmechanismen, einschließlich der notwendigen Kontrollgremien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kontrollgremien existieren bei den verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen der ARD und ZDF und wie wird die entsprechende Rechtsaufsicht durch wen wahrgenommen?

2. Wie werden gegebenenfalls ohne Kontrollgremien die Finanz- und Programmaufsicht durch wen in diesen Gemeinschaftsprogrammen durchgeführt?

3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit gesetzgeberischer Initiativen, um eine Stärkung der Kontrollinstrumente im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF zu erreichen und wenn nein, wie begründet die Landesregierung diese Position?

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