Grunderwerbsteuerbefreiung bei Unternehmensverkäufen?
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2472
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Unternehmensverkäufen?
In der Plenardebatte zum Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Drucksache 5/2129) am 24. März 2011 wurde geäußert, dass bei Unternehmensverkäufen selbst dann keine Grunderwerbsteuer fällig wird, wenn zum veräußerten Unternehmensvermögen Grundstücke und Immobilien gehören. Trotz Aufforderung hat sich hierzu der Thüringer Finanzminister in der Debatte nicht geäußert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen Voraussetzungen sind Grundstücks- und Immobilienverkäufe von der Grunderwerbsteuer befreit?
2. Inwieweit unterliegen Unternehmensverkäufe, soweit zum veräußerten Betriebsvermögen auch Grundstücke und Immobilien gehören, der Grunderwerbsteuerpflicht und wie wird dies begründet?
3. In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 bei Unternehmensverkäufen in welcher Höhe eine Befreiung von der Grunderwerbsteuerpflicht, möglicherweise auch unter Anwendung der Abgabenordnung?
4. Welcher Novellierungsbedarf besteht aus Sicht der Landesregierung,
um möglicherweise den nachgefragten Sachverhalt gesetzlich neu zu fassen, und wie wird diese Auffassung begründet?
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- dr52472
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