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Gutachten zu Funktional- und Gebietsreform (II)

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld - Drucksache 5/2638


Gutachten zu Funktional- und Gebietsreform (II)



In der 29. Sitzung des Thüringer Landtags am 8. September 2010 habe ich diese Mündliche Anfrage gestellt, die mir damals nicht beantwortet werden konnte. Ich stelle die Fragen erneut, weil in der Öffentlichkeit die Frage nach einer Gebietsreform und in diesem Zusammenhang nach der Perspektive der kreisfreien Stadt Suhl gestellt wird. Der Stadtrat Suhl hat dazu am 24. März 2010 eine Erklärung verabschiedet, diese der Ministerpräsidentin übermittelt und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert.
In einem Antwortschreiben vom 21. April 2010, unterzeichnet vom damaligen Minister der Staatskanzlei Herrn Schöning, wird darauf verwiesen, "dass die Landesregierung im Lichte der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpakts II durch unabhängige Gutachter prüfen lässt, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt. In Auswertung des Gutachtens wird die Landesregierung dann eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen."


Ich frage die Landesregierung:

1. An wen wurde die Erstellung des Gutachtens vergeben und bis wann soll es vorliegen?

2. Was sind die entscheidenden inhaltlichen Kriterien, nach denen das Gutachten erstellt werden soll, insbesondere bezüglich der Perspektive der kreisfreien Stadt Suhl?

3. Wie wird die Landesregierung nach Kenntnisnahme und Auswertung des Gutachtens die weitere Herangehensweise an eine Funktional und Gebietsreform in Verbindung mit den kommunalen Gebietskörperschaften gestalten?

4. Wann ist mit einer Position der Landesregierung in dieser Frage zu rechnen?

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