Hinweise zur Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2634
Hinweise zur Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
Das "Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes" ist mit Wirkung zum 7. April 2011 in Kraft getreten. Es sieht umfangreiche Veränderungen im Straßenausbaubeitragsrecht vor.
Zu den Neuregelungen gehört, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die bis 2007 abgeschlossen wurden, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Satzung, die die Erhebung der Straßenausbaubeiträge regelt, vom Gemeinderat zu beschließen ist. Kommt die Gemeinde dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, sind die Rechtsaufsichtsbehörden zum Handeln aufgefordert. In der Vergangenheit hat die Landesregierung so genannte Anwendungshinweise zum Thüringer Kommunalabgabengesetz im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung im Hinblick auf die Anwendung des novellierten Kommunalabgabenrechts Anwendungshinweise zu veröffentlichen; wenn ja, wie ist der Stand der Erarbeitung und zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
2. Welche Rechtswirkung sollen diese nachgefragten Anwendungshinweise entfalten und unter welchen Voraussetzungen können dabei Gemeinden von diesen Anwendungshinweisen abweichen?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass möglicherweise zu den Neuregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz keine Anwendungshinweise veröffentlicht werden?
4. Welche Informationsmaßnahmen plant die Landesregierung im Zusammenhang mit den Neuregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz und wie werden diese begründet?
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