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Informationszugang zu Steuerdaten für Bürgermeister

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2500


Informationszugang zu Steuerdaten für Bürgermeister


In vielen Gemeinden wird gegenwärtig über die Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer diskutiert. Ein Schwerpunkt der Diskussionen ist dabei die Auswirkung dieser Hebesatzerhöhung auf einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen. Die Gemeinden können dabei u. a. auf die in der Gemeinde vorliegenden Steuerunterlagen zurückgreifen.
Bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft werden die Unterlagen der Steuerpflichtigen durch die Verwaltungsgemeinschaft verwaltet. Nach Informationen, die dem Fragesteller vorliegen, verweigern einzelne Verwaltungsgemeinschaften den ehrenamtlichen Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden den Zugriff auf die Steuerunterlagen der Bürger. Selbst anonymisierte Informationen werden nicht gegeben. Dadurch ist es den Gemeinden nicht möglich, konkret die Auswirkungen der Erhöhung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer zu ermitteln.
Die Verweigerung des Zugangs zu den Steuerunterlagen wird mit der Wahrung des Steuergeheimnisses begründet.


Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Informationszugang haben Bürgermeister zu den Steuerunterlagen der Steuerpflichtigen ihrer Gemeinde und wie wird dies begründet?

2. Welche datenrechtlichen und vergleichbaren Bestimmungen sind bei der Gewährung des nachgefragten Informationszugangs zu beachten?

3. Inwieweit sind Verwaltungsgemeinschaften berechtigt, den Bürgermeistern ihrer Mitgliedsgemeinden sämtliche Informationen zu den Steuerpflichtigen der Gemeinden zu verweigern und wie wird dies begründet?

4. Wie sollen aus Sicht der Landesregierung die Gemeinderäte sachgerecht über die Erhöhung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer entscheiden, wenn ihnen möglicherweise keinerlei Informationen zu den Steuerpflichtigen der Gemeinde gegeben werden und insofern auch die Auswirkungen der Hebesatzerhöhungen nicht abgewogen werden können?

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