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Inkrafttreten der "Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (ThürGUSVO) am 1. Juli 2010

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger - Drucksache 5/3009


Inkrafttreten der "Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (ThürGUSVO) am 1. Juli 2010


Die ThürGUSVO regelt, dass "Gemeinschaftsunterkünfte möglichst in örtlicher Nähe zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet werden" sollen, um so "die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern". Weiterhin sind "eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung" zu stellen sowie Mindestanforderungen an die räumliche und materielle Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten sind welche konkreten Veränderungen in der Unterbringungssituation nach dem Inkrafttreten der ThürGUSVO unaufgefordert veranlasst worden?

2. Eine im Hinblick auf die in der ThürGUSVO normierten Mindestbedingungen durchgeführte Evaluation und abschließende Bewertung der Unterkünfte war nach Angaben der Landesregierung in Drucksache 5/1431 vom 31. August 2010 im Vorfeld des Inkrafttretens insbesondere wegen der in § 3 Abs. 2 der ThürGUSVO vorgesehenen Übergangsregelung noch nicht erfolgt. Ist eine Evaluation inzwischen erfolgt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und konkreten Auswirkungen (bitte in der Antwort Ortsangabe der Gemeinschaftsunterkünfte, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sowie Betreiber und Datum der Evaluation/Erhebung angeben)?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung der "Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden" ein, wie wird die Umsetzung durch die Landesregierung kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert?

4. Nach Angaben der Landesregierung (Drucksache 5/1362 vom 18. August 2010) war vor dem 1. Juli 2010 im Kyffhäuserkreis, in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Gera, Jena und Suhl eigenes Personal in der Flüchtlingssozialarbeit tätig.

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