Orte, an denen polizeiliche Identitätsfeststellungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz und Folgemaßnahmen durchgeführt werden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dittes und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 1760 - Drucksache 6/3495
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