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Reduzierung Konzessionsabgaben für Wegerechte bei Energieversorgungsleitungen

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel - Drucksache 5/2817


Reduzierung Konzessionsabgaben für Wegerechte bei Energieversorgungsleitungen


Die Gemeinden erhalten für die Gewährung von Wegerechten bei Energieversorgungsleitungen Konzessionsabgaben vom Konzessionsinhaber. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist u. a. von der Einwohnerzahl abhängig. So reduziert sich die Höhe der Konzessionsabgabe um rund 17 Prozent, wenn eine Gemeinde die Einwohnergrenze von 25 000 unterschreitet. Aufgrund der demografischen Entwicklung verlieren die meisten Thüringer Gemeinden in den nächsten Jahren Einwohner. So hat die Stadt Arnstadt zwischenzeitlich die Grenze von 25 000 Einwohnern unterschritten. Durch den Einwohnerrückgang reduzieren sich auch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Die geringere Konzessionsabgabe wirkt sich jedoch nicht unmittel- und spürbar auf die Preisgestaltung der Energieversorger aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Begründung gibt es für die Berechnungsgrenze von 25 000 Einwohnern bei der Bestimmung der Höhe der nachgefragten Konzessionsabgabe?

2. Inwieweit hält die Landesregierung die nachgefragte einwohnerabhängige Berechnungsgrenze für die Höhe der Konzessionsabgabe auch mit Blick auf die demografische Entwicklung noch für zeitgemäß?

3. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die nachgefragte einwohnerabhängige Berechnungsgrenze für die Höhe der Konzessionsabgabe abzuändern; was will die Landesregierung in dieser Hinsicht unternehmen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

4. Welchen Einfluss haben die einwohnerabhängigen unterschiedlichen Höhen der Konzessionsabgaben auf die Verbraucherpreise bei Strom und Gas und inwieweit sind die Energieversorger verpflichtet, diese unterschiedlichen Höhen der Konzessionsabgaben bei der Berechnung der Verbraucherpreise zwingend zu berücksichtigen?

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