Rücksendung des Fragebogens zur Volkszählung (Zensus 2011) auch noch selbst finanzieren?
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky - Drucksache 5/2706
Rücksendung des Fragebogens zur Volkszählung (Zensus 2011) auch noch selbst finanzieren?
Am 9. Mai 2011 begann in der Bundesrepublik die Befragung von etwa zehn Prozent der Wohnbevölkerung im Rahmen des Zensus 2011. Die deutsche Umsetzung der europaweiten Volkszählung ist bereits mehrfach auf datenschutzrechtliche Kritik und auf Ablehnung wegen des erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestoßen. Aktuell richtet sich die Empörung bei vielen Einwohnern dagegen, dass der übersandte Fragebogen auf eigene Kosten zurückgesandt werden soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Kostenüberwälzung auf die zur Auskunft Verpflichteten und hält die Landesregierung eine solche Regelung für angemessen?
2. Welche Regelungen zur Übernahme der durch den Staat verursachten Portokosten existieren für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII?
3. Welche praktischen und welche rechtlichen Folgen hat es, wenn zur Auskunft Verpflichtete den Fragebogen unfrankiert zurücksenden?
4. In welcher Höhe wurden bislang finanzielle Mittel zur Übernahme der Portokosten für unfrankiert zurückgesandte Fragebögen eingeplant?
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