Trinkwasserschutzzone in Oberhof
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld - Drucksache 5/2909
Trinkwasserschutzzone in Oberhof
In einer öffentlichen Veranstaltung am 7. Juni 2011 in Oberhof wurde informiert, dass das Landesverwaltungsamt plane, eine Trinkwasserschutzzone II b über einen wichtigen Teil des Planungsgebietes Stadtplatz in Oberhof zu legen. Damit wäre das Bauen an dieser Stelle untersagt. Würde dies umgesetzt, wären die im Handlungskonzept Oberhof festgelegten Planungs- und Bauvorhaben nicht nur am Stadtplatz Oberhof, sondern auch am Grenzadler, am Wadeberg u. a. stark gefährdet. Es entsteht zudem der Eindruck, dass der eine (Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH - LEG -) von den Planungen des anderen (Landesverwaltungsamt) nichts weiß.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist die Position zur Problematik Trinkwasserschutzzone im Bereich Oberhof?
2. Wieso kennt die LEG die Planungsabsichten des Landesverwaltungsamtes bezüglich der oben genannten Trinkwasserschutzzone nicht und wie ist der Abstimmungsprozess dazu erfolgt?
3. Welche Ausnahmeregelungen laut Wassergesetz könnten in Anwendung kommen, um die Baumaßnahmen nicht zu gefährden?
4. Wie will die Landesregierung sichern, dass kein weiterer Verzug der Baumaßnahmen eintritt und insbesondere die Maßnahme Stadtplatz unverzüglich begonnen wird?
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