Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen - Teil 1
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff - Drucksache 5/2733
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen - Teil 1
Mit der Neufassung des SGB ll (Hartz IV) haben Bundesrat und Bundestag auch ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II) beschlossen. Leistungsempfangende haben nun die Möglichkeit die sechs Leistungsbereiche des Bildungspakets in Anspruch zu nehmen. Ein wichtiger Beitrag des Bildungspakets ist das gemeinsame Mittagessen, welches die Kommunen aus der Entlastung bei den Kosten der Unterkunft finanzieren sollen. Zudem wurde am Rande des Kompromisses zwischen SPD und CDU vereinbart, dass aus den freiwerdenden Mitteln Schulsozialarbeiter angestellt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mittel stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat zur Umsetzung des Bildungspakets zur Verfügung? Wie viele Mittel ergeben sich davon aus der Senkung des KdU-Anteils (Kosten der Unterkunft)?
2. Wie hoch sind die Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Finanzierung des gemeinsamen Mittagessens nach § 28 Abs. 6 SGB II?
3. Wie viele Mittel sollen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit investiert werden?
4. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung eine Zweckbindung der freiwerdenden Mittel, resultierend aus der Senkung des KdU-Anteils der Kommunen, für die Umsetzung des Bildungspakets, insbesondere von gemeinsamen Mittagessen und Schulsozialarbeit?
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