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Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen - Teil 2

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig - Drucksache 5/2734


Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen - Teil 2


Mit der Neufassung des SGB ll (Hartz IV) haben Bundesrat und Bundestag auch ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II) beschlossen. Leistungsempfangende haben nun die Möglichkeit die sechs Leistungsbereiche des Bildungspakets in Anspruch zu nehmen. Ein wichtiger Beitrag des Bildungspakets ist das gemeinsame Mittagessen, welches die Kommunen aus der Entlastung bei den Kosten der Unterkunft finanzieren sollen. Zudem wurde am Rande des Kompromisses zwischen SPD und CDU vereinbart, dass aus den freiwerdenden Mitteln Schulsozialarbeiter angestellt werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gewährleistet die Landesregierung den sachgerechten Einsatz der freiwerdenden kommunalen KdU-Mittel (Kosten der Unterkunft) und was hält die Landesregierung für einen sachgerechten Einsatz?

2. Wie viele Stellen in der Schulsozialarbeit müssten nach welchen Berechnungen landesweit geschaffen werden?

3. Ist es nach Ansicht der Landesregierung statthaft, bisherige kommunale Leistungen des SGB VIll aus den Mitteln des Bildungspakets zu finanzieren und wie begründet sie ihre Auffasssung?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in Bezug auf Bildung und Teilhabe von Flüchtlingskindern und deren Nichtberücksichtigung im Bildungspaket und hat dies das Votum des Freistaats im Bundesrat beeinflusst?

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