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Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms und Wirken der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW)

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff - Drucksache 5/2536


Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms und Wirken der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW)


Dem Deutschen Familienverband (DFV) wurde auf Anfrage Mitte November nach der Teilnahme am Landesarbeitsmarktprogramm (LAP) durch die GfAW mitgeteilt, dass der Träger bitte eine Reihe von Unterlagen, insbesondere Arbeitsverträge mit den zu fördernden Personen einreichen möge. Eine Förderung sei unproblematisch und könne im neuen Jahr beginnen. Nach langer Pause teilte die GfAW auf Nachfrage des Trägers am 24. Februar mit, dass die beabsichtigte Förderung nicht zustande kommen würde, da im Landesarbeitsmarktprogramm keine Mittel mehr zur Verfügung stünden. Die Arbeitsverträge zwischen dem DFV und den zu fördernden Personen waren zum 1. Januar 2011 abgeschlossen und der GfAW frühzeitig zur Kenntnis gegeben worden. Der Träger sei nun durch die Arbeitsverträge gebunden, ohne dass eine Förderung durch das  Landesarbeitsmarktprogramm vorliegen würde. Dies belastet den DFV in unangemessener Weise und stellt den DFV vor große Schwierigkeiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer soll nach Meinung der Landesregierung die Belastung des Trägers übernehmen, wenn eine in Aussicht gestellte Förderung aus Mitteln des LAP nicht zustande kommt?

2. Wie kann eine Unterstützung des DFV oder ggf. weiterer Träger aussehen, wie soll der Träger mit den zu fördernden Personen umgehen?

3. Welchen Überblick hat die GfAW über die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des LAP und wie gestalten sich die Auskünfte der GfAW an interessierte Träger?

4. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, bei denen Träger Arbeitsverträge auf Drängen der GfAW abgeschlossen haben, bei denen dann keine Förderung über das Landesarbeitsmarktprogramm stattfand?

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