Verzicht auf die Rückzahlung von rückzahlbaren Überbrückungshilfen nach § 24 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 443 - Drucksache 6/1078
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