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Zeitnahe Anpassung der Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Thüringen im Interesse der Betroffenen?

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt - Drucksache 5/2718


Zeitnahe Anpassung der Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Thüringen im Interesse der Betroffenen?


Die Landesregierung hat in der Plenarsitzung des Landtags am 14. April 2011 im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) mit dem Titel "Zeitnahe Novellierung des Personalvertretungs- und des Besoldungsrechts im Interesse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen?" - Drucksache 5/2531 - informiert, dass ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes in der Kabinettsabstimmung sei, dass aber die Überlegungen zum Umgang mit der Frage Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst in das Beamtenrecht noch nicht abgeschlossen seien. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zugunsten aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Thüringen stellt sich diese Frage der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme auch für die Beschäftigtengruppe der Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise und in welchem zeitlichen Horizont will die Landesregierung die - gegebenenfalls inhalts- und zeitgleiche - Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst zugunsten der Personengruppe der Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Thüringer Landesdienst vornehmen?

2. Inwiefern gab bzw. gibt es Positionierungen zur unter Frage 1 angesprochenen Fragestellung von Seiten der betroffenen Personengruppe bzw. deren Personal- bzw. Interessenvertretungen sowie Berufsverbänden und wie geht die Landesregierung damit um?

3. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der auch von Berufsverbänden erhobenen Forderung der Einführung bzw. Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Gestaltung der Besoldung von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten?

4. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für den Fall einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Personengruppe der Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Thüringer Landesdienst?

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