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Zeitnahe Novellierung des Personalvertretungs- und des Besoldungsrechts im Interesse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen?

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt - Drucksache 5/2531


Zeitnahe Novellierung des Personalvertretungs- und des Besoldungsrechts im Interesse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen?


Die Landesregierung hatte verschiedentlich angekündigt, das Thüringer Personalvertretungsgesetz modernisieren zu wollen, sowohl in der Koalitionsvereinbarung als auch in Plenardebatten im Landtag. Bisher ist zu dieser Thematik eine Einbringung eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs der Landesregierung in den Landtag nicht absehbar. Darüber hinaus steht - wie aktuell gegeben - bei einem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Beschäftigten - auch in Thüringen die Entscheidung über eine möglichst zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses in das Besoldungsrecht des Landes an.


Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen inhaltlichen Eckpunkten und in welcher "Zeitschiene" will die Landesregierung die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vornehmen bzw. auf den Weg bringen?

2. In welcher Weise und ab welchem Zeitpunkt sollen nach Ansicht der Landesregierung die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. deren Vertretungsgremien und Interessenverbände in die Novellierungsdiskussion einbezogen werden?

3. In welcher Weise und in welchem zeitlichen "Horizont" will die Landesregierung die Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst in das Thüringer Besoldungsrecht vornehmen?

4. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für den Fall einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses in das Besoldungsrecht des Landes?


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