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Zukunft der Brauchwasser-Talsperren Thüringens

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer - Drucksache 5/3012


Zukunft der Brauchwasser-Talsperren Thüringens


Durch das Thüringer Wassergesetz wurden die so genannten herrenlosen Speicher, die in der Vergangenheit meist zum Zweck der landwirtschaftlichen Bewässerung durch die Räte der Kreise errichtet wurden, an die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übertragen. Diese soll die Talsperren an interessierte Gemeinden in saniertem Zustand übergeben. Das Land will sich anschließend angemessen am Unterhalt der Talsperren beteiligen. Auch die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) will Brauchwassertalsperren, für die sie keine Verwendung hat, offensichtlich an Interessenten abgeben. Dadurch ließen sich Landeszuschüsse an die TFW reduzieren. Bei den meisten herrenlosen Speichern und Talsperren der TFW werden private und kommunale Grundstücke überstaut. In manchen Fällen befindet sich sogar der Staudamm auf privaten Flächen, so dass eine Sanierung ohne vorherige Neuordnung des Eigentums nicht erfolgen kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Mittel werden in welchem Zeitraum benötigt, um die Übergabe der sanierten herrenlosen Talsperren an die betreffenden Gemeinden sicherzustellen?

2. Welche Talsperren der TFW sollen bis wann an Gemeinden oder Dritte übertragen werden?

3. Ist bei der Übertragung von TFW-Talsperren an Gemeinden auch die Übergabe in saniertem Zustand mit anschließender angemessener Beteiligung am Unterhalt geplant?

4. In welchem Zeitraum sollen welche personellen und finanziellen Mittel für die notwendige Flurneuordnung an den zu übertragenden Talsperren zur Verfügung gestellt werden?

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