Thüringer Informationsfreiheitsgesetz

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner - Drucksache 5/2375


Thüringer Informationsfreiheitsgesetz



Mit dem Jahr 2008 trat das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Nachdem bereits für die Jahre 2008 und 2009 eine parlamentarische Evaluation stattgefunden hat, wird diese nun für das Jahr 2010 fortgesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Informationsauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden im Jahr 2010 gestellt?

2. An welche Behörden/Einrichtungen wurden die Anträge auf Informationsauskunft gerichtet?

3. In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Informationsauskunft verweigert bzw. lediglich eine teilweise Auskunft gewährt?

4. Mit welchen Begründungen wurde in wie vielen Fällen der Informationsanspruch vollständig bzw. teilweise verneint?

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