Überwachung von Straftätern durch die Thüringer Polizei

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt - Drucksache 5/2179


Überwachung von Straftätern durch die Thüringer Polizei


Medienberichten, so einem Artikel der "Thüringer Allgemeinen" vom 31. Januar 2011, ist zu entnehmen, dass sich die Thüringer Polizei bzw. das LKA nach eigenen Angaben in der nächsten Zeit auf die Überwachung von ca. 150 Straftätern in Thüringen einstellt, deren Haft endet.
Aus den Medienberichten ist nicht ersichtlich, wie die Fallzahlen ermittelt wurden und ob bzw. wie die Maßnahmen durchgeführt werden können.


Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Daten- bzw. Faktengrundlage, einschließlich der rechtlichen Voraussetzungen, kommt die Thüringer Polizei zu dem Ergebnis, es stünde in absehbarer Zeit die Überwachung von 150 Straftätern in Thüringen an?

2. Inwiefern und unter Anwendung welcher Kriterien werden Fachleute bzw. Gutachter in die notwendige Prognosefeststellung bezüglich der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme einbezogen?


3. Wie werden bzw. wurden in der Vergangenheit im Allgemeinen solche Überwachungsmaßnahmen (personell/logistisch) ausgestaltet und welche Alternativen gibt es nach Ansicht der Landesregierung dazu?


4. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern in vergleichbaren Fällen verfahren?

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