Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Thüringen

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka - Drucksache 5/2146


Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Thüringen


Die Teilnahme Thüringens am EU-Schulobstprogramm wurde mit dem Landeshaushalt 2010 und der Bereitstellung von ergänzenden Landesmitteln beschlossen. Am 7. Oktober 2010 haben Sozialministerin Taubert und Bildungsminister Matschie das EU-Schulobstprogramm in Thüringen öffentlichkeitswirksam gestartet. Laut Thüringer Sozialministerin werden 25 Prozent der Gesamtsumme von ca. 800 000 Euro, welche im Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung stehen, durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gemeinsam übernommen. Nun wurde mir bekannt, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag eines Schulträgers zur Teilnahme am "Thüringer Schulobstprogramm" auf Grund fehlender Haushaltsmittel des Landes abgelehnt hat.


Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Summe stand bzw. steht den Schulen jeweils in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 insgesamt zur Verfügung, wie hoch war bzw. ist der jeweilige Landesanteil und aus welchen konkreten Haushaltstiteln wurden bzw. werden Landesmittel zur Ergänzung der EUMittel bereitgestellt?


2. In welcher Höhe wurden jeweils EU-Mittel und ergänzende Landesmittel im Haushaltsjahr 2010 bis zum 31. Dezember 2010 tatsächlich verausgabt?

3. Wie viele Schulen haben die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm beantragt und wie viele Anträge in welcher Gesamthöhe wurden bisher aus welchen Gründen abgelehnt?


4. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Einführung des EUSchulobstprogramms in Thüringen ein und welche notwendigen Ergänzungen bzw. Veränderungen sind erforderlich, um Schulobst möglichst allen Schülern im Grundschulalter an den Schulen anzubieten?


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