Umsetzung Landesarbeitsmarktprogramm Thüringen

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld - Drucksache 5/2269


Umsetzung Landesarbeitsmarktprogramm Thüringen


In der Tagespresse wurde wiederholt über große Erfolge in der Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms in Thüringen berichtet.
Per 6. Dezember 2010 wurden nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in beiden Programmteilen zusammen über 3 500 Personen einbezogen. Dafür standen zum Stichtag 3,7 Millionen Euro zu Buche. Für das aktuelle Haushaltsjahr stehen für die Umsetzung beider Programmteile 9,3 Millionen Euro zur Verfügung.


Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe belaufen sich die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011, resultierend aus bewilligten Förderanträgen im Jahr 2010 jeweils für die Programmteile A und B des Landesarbeitsmarktprogramms?

2. Wie viele Anträge und Bewilligungen zur Förderung von Personen im Programmteil B des Landesarbeitsmarktprogramms lagen per 31. Dezember 2010 und liegen aktuell bei der GFAW mit welchem Bearbeitungsstand vor und wie viele Ablehnungen gab es bisher aus welchen Gründen?

3. Gibt es Festlegungen zur Einschränkung der Antragstellung, Bewilligung und Mittelausreichung für Projekte im Programmteil B (Zukunft Familie) und wenn ja, warum und welche?

4. Welche Ergebnisse und Zielorientierung brachte die Sitzung des Beirats Landesarbeitsmarktprogramm in der Sitzung am 24. Januar 2011, in welcher über Lösungsansätze zur weiteren Finanzierung des Landesarbeitsmarktprogramms diskutiert wurde?


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