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Grundgesetz bietet Instrumente zum Schutz unserer Grund- und Freiheitsrechte, diese dürfen nicht ungenutzt bleiben

Katharina König-Preuss

Anlässlich der heutigen Anhörung im Thüringer Landtag zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD erklärt Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke:

 

„Heute sollte die volle Aufmerksamkeit den Sachverständigen und Anzuhörenden gelten. Die Anhörung bietet die Möglichkeit, die Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens aus rechtlicher und gesellschaftlicher Perspektive umfassend und sachlich zu beleuchten.

Diese Debatte sollte nicht von vornherein durch Annahmen über den möglichen Ausgang eines Verfahrens begrenzt werden. Entscheidend ist, vorhandene rechtliche Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen und auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Anhörung zu bewerten.

Das Grundgesetz verfügt über Instrumente, um Grund- und Freiheitsrechte gegen Bestrebungen zu schützen, die sich gegen diese zentralen Prinzipien richten. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze angegriffen werden, darf die Prüfung dieser Instrumente nicht aus politischer Bequemlichkeit unterbleiben.

Die heutige Anhörung soll deshalb auch dazu beitragen, die Debatte zu versachlichen und ein notwendiges Umdenken anzustoßen. Es geht nicht darum, einem möglichen Verfahren vorzugreifen, sondern darum, die rechtlichen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Folgen verantwortungsvoll zu prüfen.

Die CDU in Thüringen und auf Bundesebene ist nun gefordert, sich dieser Auseinandersetzung ernsthaft zu stellen. Nach der heutigen Anhörung kann sich niemand darauf zurückziehen, die Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens nicht ausreichend geprüft zu haben.“

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