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Materiell-rechtliche Voraussetzungen für ein Verbot der AfD liegen vor

Katharina König-Preuss

Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte:

„Dr. Cremer legte eine bemerkenswert eindeutige menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Analyse im Umfang von 88 Seiten vor. Das Institut kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen und die Antragsberechtigten das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzen sollten, die von der Partei ausgehende Gefahr zu prüfen. Besonders wichtig für Thüringen: Cremer behandelt Höcke gerade nicht als isolierte regionale Erscheinung, sondern untersucht detailliert, wie dessen national-völkischer Kurs über Personal, Parteistrukturen und Entscheidungen auf die Gesamtpartei ausstrahlt. Die Gründung der ‚Generation Deutschland‘ und die Bundesvorstandswahlen auf dem Erfurter Parteitag im Juli 2026 wertet die Stellungnahme als weitere aktuelle Belege dieser Entwicklung. Damit liegt eine umfangreiche Analyse auf dem Tisch, die nicht bei einzelnen Zitaten stehen bleibt, sondern Ziele, Zurechnung, planvolles Vorgehen und reale Wirkungsmöglichkeiten untersucht.“

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