Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7449
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, so welche am Livestream sind! Mir obliegt es jetzt, Ihnen eine Berichterstattung in einem Umfang von etwa 45 Minuten vorzutragen, weil die Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so lang war. Ich sehe schon, mir hört keiner zu. Nichtsdestotrotz geht es tatsächlich ganz kurz.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 104. Sitzung am 16. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. An dieser Stelle möchte ich hinzufügen „auf Hinweis der Landtagsverwaltung“, da es die Einschätzung gab, dass der Gesetzentwurf kommunal relevant sei und deshalb die kommunalen Spitzenverbände angehört werden müssten. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 16. März und in seiner 45. Sitzung am 21. April 2023 beraten sowie das schriftliche Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, die beide geantwortet haben, dass sie keinen Beratungsbedarf sehen.
Schlussendlich empfiehlt der Ausschuss die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
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