Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musikschulgesetz)

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6936

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream – vielleicht –, wir reden heute zum zweiten Mal über einen Musikschulgesetzentwurf, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Ich habe beim letzten Mal – dafür bin ich ja auch quasi gerade von Frau Muhsal gelobt worden – mich sehr inhaltlich damit auseinandergesetzt und will das auch bei diesem Mal logischerweise so halten, weil es mir im Kern natürlich vor allem um den Inhalt geht.

 

Ich will, bevor ich zum Gesetzentwurf selber komme, allerdings noch mit einem Irrtum aufräumen, lieber Jörg Kellner, den muss ich jetzt doch noch mal anbringen. Richtig ist, in dem Verwaltungsgerichtsurteil ist festgestellt, dass eine Zweckbindung für die Förderung von Musik- und Jugendkunstschulen im KFA in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Dieser Richterspruch hat aber nicht gesagt, dass es in Thüringen kein Gesetz geben darf. Das muss man sich noch mal angucken. Das stimmt in der Form nicht.

 

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Dann hättet Ihr es doch schon längst machen können!)

 

Zu der Frage, was Frau Muhsal hier auch gesagt hatte, Kulturgesetz, das hätte die Landesregierung gesagt: Da muss ich Sie auch korrigieren, weil die Koalitionsfraktionen die Frage des Kulturgesetzes aufgeworfen haben. Wir haben beim letzten Mal sehr ausgiebig darüber diskutiert, was wir für einen Entstehungsprozess hinter uns haben und dass wir uns am Ende im Einvernehmen mit den Kulturverbänden dazu entschieden haben, kein Kulturgesetz zu machen. Auch das haben wir beim letzten Mal hier ausgeführt, weil es uns darum geht, partizipative Kulturpolitik zu betreiben, das heißt, wenn sich die Kulturverbände, die an diesem Prozess beteiligt waren, untereinander auch nicht einig sind, ob das für sie nun mehr Vor- oder Nachteile hat, dann haben wir uns im Einvernehmen entschieden, das nicht in einem Kulturgesetz zu regeln. Auch bin ich ganz persönlich der Meinung, und dabei bleibe ich, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, das zu regeln. Es ist beim letzten Mal bereits angesprochen worden und jetzt leider im Kern immer wieder vergessen worden, es wurde so ein bisschen der Eindruck erweckt, als würden wir gar nichts dafür tun. Deswegen haben wir sehr lange dafür gearbeitet und es steht jetzt im Haushaltsentwurf 2020, dass wir für die Musikschulen und die Jugendkunstschulen in Thüringen am Ende 5 Millionen Euro über eine Richtlinie zur Mitfinanzierung bereitstellen. Es ist der Vollständigkeit halber, glaube ich, noch mal wichtig, das hier erwähnt zu haben.

 

Ich habe mir zwischen der ersten und jetzt der zweiten Beratung noch mal die Mühe gemacht, mir anzugucken, welche Teile aus Ihrem Gesetzentwurf von wo übernommen worden sind. Ich bin ja an sich auch eine Freundin davon, dass ich sage, lieber gut abgeschrieben als schlecht selbstgemacht, weil es natürlich Erfahrungswerte gibt, die es lohnt, sich anzugucken und wo man mal darüber reden kann, ob das in dem Fall für Thüringen in irgendeiner Form Sinn machen würde. Jetzt habe ich gesehen, dass ungefähr Dreiviertel – nicht festnageln, aber ein ziemlich hoher Anteil – der Teile aus Ihrem Gesetzentwurf aus dem Musikschulgesetz Sachsen-Anhalt entnommen worden ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Jetzt gucken wir uns mal die Situation in Sachsen-Anhalt an. Das ist nämlich gerade ganz spannend, weil da dank meiner Fraktion doch einiges ans Tageslicht gekommen ist. Ein essenzieller Punkt, den ich auch beim letzten Mal an Ihrem Gesetzentwurf kritisiert habe und den auch der Kollege Jörg Kellner jetzt gerade noch mal benannt hat, ist die Frage, dass im Gesetzentwurf „nach Haushaltslage“ steht. Dieses „nach Haushaltslage“ steht eben auch im Musikschulgesetz von Sachsen-Anhalt, was es seit 2006 gibt. Jetzt ist durch eine Große Anfrage meiner Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt herausgekommen, dass in den letzten 20 Jahren das Land Sachsen-Anhalt seinen Förderanteil an den Musikschulen konstant gehalten hat bei weiterhin steigenden Kosten, wie man sich ja vorstellen kann, Personalkosten und auch Instrumentenbeschaffung, was da nicht alles eine Rolle spielt, was natürlich zu Kostensteigerungen führt wie in jedem Bereich. Das bedeutet in Gänze, bei gleichbleibender Fördersumme des Landes Sachsen-Anhalt ist die Förderquote rapide gesunken, was wiederum zur Folge hat, dass, damit überhaupt das Angebot der Musikschulen noch Bestand haben kann, vor allem die Elternbeiträge exorbitant gestiegen sind. Die Kommunen mussten logischerweise tiefer in die Tasche greifen, aber vor allem – und das sagt eben die Beantwortung der Großen Anfrage ganz eindeutig – ist das Problem, dass die Eltern stärker belastet wurden auch in den letzten 20 Jahren. Wenn ich mir dann angucke, dass hier derselbe Vorschlag gemacht wird, finde ich das eben keinen guten Weg. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen im Haushalt eine Summe stehen haben, mit der wir aus meiner Sicht im Übrigen nur den Einstieg wagen, aber die eben sichtbar ist und wo es darum geht, das ist die Mitfinanzierung in Zusammenhang mit den kommunalen Trägern, und um die Möglichkeit bereitzuhalten, dass die Elternbeiträge in gewisser Form auch gedeckelt werden können und nicht wie im Fall von Sachsen-Anhalt exorbitant steigen.

 

Man muss es mal dazu sagen: Die Anzahl der Musikschulen in Sachsen-Anhalt ist ungefähr zu vergleichen mit der Anzahl unserer Musikschulen im Musikschulverband. In Sachsen-Anhalt sind es ungefähr 20 Musikschulen, bei uns sind es 25 Musikschulen im Musikschulverband. Das Land Sachsen-Anhalt hat jetzt einen ungefähren Anteil von circa 3 Millionen Euro. Wenn wir also gucken, was wir jetzt beginnen noch im Zusammenhang mit 12 Jugendkunstschulen, die wir im Freistaat haben, dann sage ich immer wieder, das ist für mich ein guter Einstieg. Ich freue mich auch sehr, dass der Musikschulverband Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen sehr eng mit der Staatskanzlei zusammenarbeiten und auch gearbeitet haben in der Vergangenheit, was die Frage der Richtlinie betrifft. Das heißt, sie sind transparent in die Erarbeitung der Richtlinie einbezogen. Ich halte das auch für eine ganz wichtige Voraussetzung, um dann nämlich am Ende auch den Praxisbezug zu haben und dass am Ende tatsächlich das Geld, was ausgegeben wird, auch da ankommt, wo es hin soll, nämlich an den Schulen, und nicht in kommunalen Haushalten an anderer Stelle eingesetzt wird, weil es eben im Zweifel auch Finanzierungslücken gibt.

 

Das halte ich also noch einmal für ganz wichtig und bedanke mich auch ausdrücklich bei meiner Fraktion in Sachsen-Anhalt für die Arbeit in dem Bereich und wünsche da auch viel Glück, dass da auch eine Steigerung der Förderquote erreicht werden kann, weil ich glaube, das muss unser aller Ziel sein. Und wenn Sie auch zu Recht sagen, Musikschulen und eben auch Jugendkunstschulen – das betone ich auch noch einmal, das ist mir sehr wichtig, ich will das nicht auseinanderdividieren – sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Bildung auch unseres Freistaats, deswegen lohnt es sich, da wirklich auch Sicherheiten zu schaffen. Die benannte Richtlinie, die wir mit dem Haushalt 2020 bzw. die Summe verabschieden, kann auch für mich nur ein erster Schritt sein. Aber es lohnt sich dann doch, wenn man mal viereinhalb Jahre auch dafür ein bisschen kämpft und am Ende es auch gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Finanzministerium erreicht. Deswegen sage ich auch noch einmal Danke in Richtung Landesregierung. Und aus meiner und aus unserer Sicht bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf der AfD ist – und das habe ich jetzt eben noch einmal versucht am Beispiel Sachsen-Anhalt – aus unserer Sicht nicht dafür geeignet, den Musikschulen und den Jugendkunstschulen, die eben gar nicht darin vorkommen, eine Sicherheit und Perspektive zu bieten. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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