Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musikschulgesetz) 1/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6936

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode das erste Mal ein kulturpolitisches Thema auf die Agenda gehoben. Die Tatsache, dass sie es kurz vor den Wahlen noch versucht, finde ich zumindest spannend, will mich aber, weil ich tatsächlich intensiv mir durchgelesen habe, was die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf aufgeschrieben hat, inhaltlich mit dem Antrag auseinandersetzen.

 

Vielleicht vorweg so viel: Dass natürlich die Musikschulen im Freistaat Thüringen sowohl die kommunal getragenen als auch die privat getragenen, einen essentiellen Bestandteil in der Kulturlandschaft als auch der Bildungslandschaft einnehmen, ist unbenommen. Nicht umsonst ist natürlich auch die Arbeit der Musikschulen im Thüringer Bildungsplan als außerschulischer Lernort für kulturelle Bildung verankert. Das trifft in gleichem Maße allerdings auch – und das wird gerne vergessen und das hat leider die AfD-Fraktion hier nicht mit aufgenommen – auf die Jugendkunstschulen des Freistaats Thüringen zu, weswegen wir uns auch schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass wir auf die Gleichstellung von Musikschulen und Jugendkunstschulen bezogen auf die wichtige Arbeit, die sie im Bereich kulturelle Bildung leisten, eingehen wollen. Schon deshalb, sage ich, geht für mich der Gesetzentwurf zu kurz, er greift für mich zu kurz und wir – dazu komme ich später noch – haben natürlich innerhalb der Koalition auch darüber gesprochen, welche Möglichkeiten wir sehen, die Musikschulen und die Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen besser zu fördern.

 

Sie beziehen sich auf – und völlig zu Recht – die Verfassung des Freistaats Thüringen; Sie haben das in der Einbringung eben auch nochmal vorgelesen. Dabei möchte ich aber auf eines noch mal besonders eingehen, und zwar: „Sie genießen Schutz, also Kunst und Kultur, und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Und da greift zum einen der Punkt, wie Sie auch angesprochen haben, dass die Musikschulen im Freistaat Thüringen zu großen Teilen, aber nicht nur, kommunal getragen sind. Dann schaut man sich Ihren Gesetzentwurf an und stellt fest, die kommunalen Träger spielen in Ihrem Gesetzentwurf keine Rolle. Das halte ich für schwierig, zumal, wenn man sich mal ansieht, was Sie in den Vorbemerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf unter „D. Kosten“ schreiben: „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“, und dann in Ihrem Gesetzentwurf unter § 4 Abs. 2 steht: „Neben der Förderung zur Abdeckung des Grundbedarfes stellt das Land Mittel für die Projektarbeit der Musikschulen bereit.“ Wenn man sich anguckt, wie jetzt die Finanzierung ausgestaltet ist, dann stellt man fest – und auch darauf verweisen Sie in Ihrem Vorblatt –, dass es keine zweckgebundene Förderung im KFA mehr gibt, wie es das bis zum Verfassungsgerichtsurteil gab, und demzufolge der Freistaat Thüringen über Projektförderung die Musikschulen und Jugendkunstschulen unterstützt. Wenn man jetzt also diesen § 4 liest und dann liest, dass Sie schreiben „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“, dann ist das schlichtweg falsch.

 

Demzufolge müsste man also mal ganz ernsthaft darüber nachdenken und sich auch ein bisschen ernsthafter angucken, wie die Zusammensetzung der Finanzierung der Musikschulen aussieht. Ich sage ganz ehrlich, ich lege sehr, sehr großen Wert darauf, dass die kommunalen Träger zum einen auch dafür gewürdigt werden, dass sie, obwohl auch Musikschulen und Jugendkunstschulen eine freiwillige Aufgabe sind, zu großen Teilen auch in angespannten Haushaltslagen für die Musikschulen und Jugendkunstschulen einstehen und die Förderung bereitstellen, inklusive bei kommunalen Musikschulen natürlich auch dafür sorgen, dass Musikschuldozentinnen und -dozenten, Lehrerinnen und Lehrer und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendkunstschulen bezahlt werden, wenn auch – und das stimmt – leider nicht in der Form fest angestellt, im Verhältnis zu Honorarkräften, wie auch ich mir das wünschen würde. Aber man darf nicht vergessen, dass die Kommunen bereits jetzt einen großen Anteil leisten und dass sie das aus meiner Sicht aber eben auch weiterhin leisten müssen, denn nur zusammen in der Verbindung Freistaat Thüringen und Kommunen ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Musikschulen und eben die Jugendkunstschulen zu finanzieren. Auch deshalb haben wir innerhalb der Koalition sehr lange darüber diskutiert, wie wir aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung im KFA – wobei das Geld eben, das schreiben Sie ja auch richtig hier rein, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist –, aber welche Möglichkeiten wir auch aus Sicht des Freistaats schaffen können, damit das Land wieder offiziell mitfinanziert. Dabei ist es eben so, dass natürlich eine Finanzierung aus dem KFA dann wenig sinnvoll ist – und das ist auch die Argumentation der Kommunen selber –, da natürlich das Geld, was damals zweckgebunden war, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist. Wir haben keinen Einfluss darauf, wofür die Kommunen es ausgeben. Aber ich unterstelle den meisten Kommunen, die die Träger von Musikschulen, auch einiger Jugendkunstschulen sind, dass sie natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Geld genau dafür verwenden. Deswegen haben wir darüber geredet, wie wir trotzdem mitfinanzieren können, und haben – das werden Sie gesehen haben – im Entwurf des Landeshaushalts bereits einen neuen Haushaltstitel eingeführt, in dem 3 Millionen Euro stehen. Wir haben uns als Koalition bereits darauf verständigt, dass wir im Zuge der Haushaltsberatung noch mal eine deutliche Steigerung in diesem Bereich hinbekommen wollen.

 

Jetzt haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch Dinge beschrieben, was Musikschulen sind. Und das ist sicherlich auch alles richtig und nicht falsch. Die Frage ist nur, das, was Sie in dem Gesetzentwurf schreiben, ist im Endeffekt nichts anderes als der Status quo jetzt. Und man muss sich tatsächlich die Frage stellen, welchen Mehrwert ein Gesetzentwurf oder ein Gesetz hat, wenn man es beschließen würde, wenn es eigentlich nur den Status quo beschreibt und quasi keine tatsächliche Verbesserung oder in irgendeiner Form bessere Rahmenbedingungen oder Verpflichtungen hinbekommt, wenn in diesem Gesetzentwurf auch davon geredet wird, dass alles laut Haushaltlage ist. Laut Haushaltslage bedeutet natürlich auch immer im Umkehrschluss in Zeiten, in denen man keine sprudelnden Steuereinnahmen und guten Rahmenbedingungen hat, Sie bekommen weniger Geld. Demzufolge ist aus meinem Dafürhalten der Gesetzentwurf nicht dafür geeignet, das Ziel, was Sie verfolgen, tatsächlich umzusetzen. Das finde ich eben sehr schade.

 

Wie bereits gesagt, fehlt mir in diesem Gesetzentwurf auch die Rolle der Kommunen oder der Träger. Sie haben ja zu Recht in diesem Gesetzentwurf geschrieben und formuliert, dass es natürlich neben den kommunalen Trägern auch private Träger gibt. Und davon gibt es nicht wenige. Aber Sie haben eins so ein bisschen vergessen oder weggelassen, wenn sie über die Qualitätsstandards schreiben, wozu Sie jetzt in Ihrer Einbringung gesagt haben, dass Sie die im Gesetz verankern. Da steht nicht drin, was Sie für Qualitätsstandards verankern wollen. Die Qualitätsstandards, die bereits jetzt eine ganz wesentliche Rolle spielen, sind durch den Verband der Musikschulen sowohl festgelegt als auch werden sie, was die Mitgliedsmusikschulen in dem Verband betrifft, angewandt. Das heißt, die Punkte, die Sie in Ihren Gesetzentwurf hineinschreiben, ohne dezidiert zu sagen, welche Qualitätskriterien für Sie gelten, existieren bereits jetzt in der Umsetzung.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich zwar das Ansinnen komplett richtig und ich sage auch, dass das, was wir innerhalb der Koalition jetzt vereinbart haben, für mich persönlich nur ein erster Schritt sein kann. Aber allein die Tatsache, dass es einiges an Zeit gebraucht hat, sich darauf zu verständigen, zeigt, dass es mehrere unabwendbare rechtliche Vorbehalte auf allen Ebenen gibt, um tatsächlich zu einer Situation zu kommen, die den Musikschulen und den Jugendkunstschulen – und ich betone, dass es für mich da immer nur einen Zusammengehen geben kann und eine Gleichbehandlung und nicht das eine gegen das andere auszuspielen ist –, dass ein Gesetzentwurf nur dann Sinn macht, wenn er zum einen die kommunale Selbstverwaltung nicht nur unterstützt, sondern auch die Verantwortung der Kommunen beschreibt. Und zum anderen, kann man nicht aus meiner Sicht mit ein paar durchaus nett formulierten Artikeln, ohne dass man sich mit den Verbänden, die es ja gibt und die seit geraumer Zeit auch in der Verhandlung darüber sind, wie die Musikschulfinanzierung des Freistaats Thüringen gewährleistet werden kann, sodass die Schulen selbst etwas davon haben, kann man aus meiner Sicht nicht einfach so hinschreiben. Wie gesagt, das Problem ist, es gibt keinerlei Neuerung in diesem Gesetzentwurf und ich finde das sehr schade, weil es kurz gesprungen ist und es sich aus meiner Sicht nicht mal wirklich lohnt, weiter darüber zu reden, weil es – und das habe ich versucht darzustellen – essenzielle Teile innerhalb dieses Gesetzentwurfs und im Kern in der Frage Musik- und Jugendkunstschulen gibt, die hier überhaupt keine Rolle spielen und demzufolge ich nicht erkennen kann, dass es in irgendeiner Form eine Besserstellung oder eine größere Anerkennung oder eine bessere Förderung geben kann. Demzufolge, sage ich gleich, bin ich nicht für eine Ausschussüberweisung. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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