Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –)

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne und am Livestream, ich glaube, man hat jetzt gerade sehr eindrucksvoll gemerkt, wie man 8 Minuten

 

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichts sagen kann!)

 

reden kann, ohne etwas zu sagen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich bin also auch immer noch total verwirrt, weil sich Kollege Kellner in seiner eigenen Rede mehrfach widersprochen hat. Jetzt weiß ich gar nicht, wo genau ich anfangen soll.

Ich fange mal am Ende an. Kollege Kellner berichtete erneut von einem angeblichen Wahlkampfgeschenk für die Musik- und Jugendkunstschulen und erzählte, dass die 5 Millionen Euro, die wir eingestellt haben, den Bedarf nicht decken. Jetzt kann ich zum hunderttausendsten Mal wiederholen – aber ich weiß, es wird auch da wieder offensichtlich im luftleeren Raum verhallen –: Es geht bei den 5 Millionen Euro um die erneute Mitfinanzierung des Freistaats Thüringen an den Musik- und Jugendkunstschulen,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

nicht aber um die Übernahme der Kosten der Musik- und Jugendkunstschulen. Das heißt – wenn man in Mathematik ein bisschen bewandert ist –, man kann sich ausrechnen, was die kommunalen Träger, im Zweifel auch die Vereine, die zum Beispiel Jugendkunstschulen tragen, an Zuwendungen zu den Schulen geben, plus im Übrigen die Eigeneinnahmen, die diese Schulen auch aufweisen. Dann kann man sich das ausrechnen, lieber Jörg Kellner, und wird feststellen, dass es für den Beginn der Mitfinanzierung genau diesen Bedarf deckt. Natürlich kann man das auch ignorieren, weil man seit Monaten Dinge in Bezug auf die Musik- und Jugendkunstschulen ankündigt und sie einfach nicht vorlegt. Dann kann man sich natürlich ganz einfach hinstellen und sagen, also wir würden das ja alles viel besser und einfacher machen. Es liegt bis jetzt nichts vor! Das ist einfach der Fakt.

 

Wir haben hier schon einmal besprochen, dass wir über vier Jahre verhandelt haben, um das in dieser Form hinzukriegen, es mit den Verbänden gemeinsam machen. Klar ist auch, dass die Verbände der Musikschulen und die LAG Jugendkunstschulen mit der Staatskanzlei gemeinsam an der dazugehörigen Richtlinie arbeiten, also sehr genau wissen, worauf sie sich einlassen wollen, und das auf Augenhöhe verhandelt haben. Demzufolge ist das, was Kollege Kellner hier gesagt hat, wieder nur ein Viertel der Wahrheit.

 

Jetzt kann man als Kulturpolitiker – das habe ich hier auch schon an anderer Stelle gesagt, als wir andere Haushalte beraten haben – meistens nicht hier vorn stehen und sich darüber freuen, was im Haushalt passiert, weil es ganz oft der Fall ist – und im Übrigen auch im kommunalen Bereich sehr oft passiert –, dass Kultur und Kulturförderung gern mal als Sparbüchse verwendet werden und gesagt wird, wenn wir jetzt hier einen Haushalt retten wollen, dann kürzen wir zu allererst bei der Kultur. Deswegen bin ich unfassbar dankbar – das meine ich ganz ehrlich –, dass wir in den letzten fünf Jahren mit den Haushalten, die wir hier verabschiedet haben, gezeigt haben, dass es anders gehen kann, dass Kunst und Kultur, kulturelle Bildung und Kulturpolitik ein Schwerpunktthema sind, keine Orchideen und Geranien am Staatsfrack darstellen, sondern tatsächlich eine gesellschaftspolitische Aufgabe sind, der sich der Freistaat Thüringen ganz selbstverständlich für das Kulturland annimmt. Wir reden also davon, dass wir in den letzten fünf Jahren eine Steigerung im Kulturetat erfahren haben, und zwar nicht nur in den Bereichen, die auch mit Verträgen gesichert sind, sondern und gerade auch in der Frage der Projektförderung, in der Frage der freien Theaterszene, in der Frage von Investitionssteigerung, auch für den Bereich Breitenkultur, und nicht zu allerletzt auch in der Frage kultureller Bildung – maßgeblich hierfür sei das Kulturagentenprogramm genannt.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Demzufolge kann ich meinen Dank an die Staatskanzlei und die Landesregierung richten und bin sehr froh darüber, dass wir in vertrauensvollem Miteinander Dinge tatsächlich angestoßen haben und Veränderungsprozesse in Gang bringen konnten.

Neben den Musik- und Jugendkunstschulen – wie ich gerade schon erwähnt habe, das haben wir noch einmal mit einem Änderungsantrag zum Haushalt deutlich gemacht – wollen wir auch eine Steigerung für die freie Theaterszene. Mit Blick auf die Planung einer Produktionsstätte für die freie Theaterszene in Thüringen ist das sicherlich auch ein guter Anschub und ein gutes Signal, dass wir hinter dieser Idee stehen und dass wir auch den Thüringer Theater-Verband und andere dabei sehr gern in der Frage einer Produktionsstätte unterstützen möchten.

 

Jetzt will ich aber, weil 7 Minuten kurz sind, nur noch stakkatomäßig etwas zur Mitteldeutschen Schlösserstiftung bzw. zur Thüringer Schlösserstiftung sagen, weil das gerade immer wieder Thema war. Wir erkennen am Landeshaushalt 2020, dass wir sehr wohl eine Steigerung der Bau- und Sanierungsausgaben für unsere Thüringer Schlösserstiftung installiert haben und dass uns– und das sei auch in Richtung derer gesagt, die da immer noch Sorge haben – diese Stiftung natürlich sehr viel wert ist und sie natürlich eine wichtige Aufgabe innehat, die wir unterstützen wollen.

 

Dann will ich mal noch eines sagen: Die CDU-Fraktion hat Änderungsanträge gestellt, die im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt worden sind. Darin haben sie – und das finde ich wirklich sehr amüsant – mitgeteilt, dass sie gern an verschiedenen Stellen den Satz reingeschrieben haben wollen: Wenn keine Mitteldeutsche Schlösserstiftung gegründet wird, dann mögen bitte die Einnahmen von Bundesseite, in die entsprechende Schlösserstiftung gegeben werden bzw. die Ausgaben, die vom Freistaat Thüringen geplant worden sind. Jetzt kann ich dazu mal eins sagen: Erstens, noch mal, es gibt kein Geld vom Bund, wenn diese Stiftung nicht gegründet wird – das ist Fakt eins. Und Fakt zwei ist, wenn man einen Änderungsantrag stellt – und da zielt man ja auf die 100 Millionen Euro ab, die der Freistaat in Verpflichtungsermächtigungen übrigens ab 2021 hat, wenn man den Haushalt richtig liest –, ist das alles ein bisschen unredlich, wenn man dann nämlich sagt, wir wollen einen Änderungsantrag stellen, wo wir im Kern feststellen, dass wir null Euro, die im Jahr 2020 eingeplant sind, der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur Verfügung stellen. Also es hilft manchmal, den Haushalt richtig zu lesen und ich weiß, dass es schwierig ist, sich zu winden, weil man eigentlich sagen muss, dass wir hier einen richtig guten Kulturetat hinbekommen haben. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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