Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich 2/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Kollege Kellner hat gerade schon ausgeführt, welche Veränderungen wir im Thüringer Bibliotheksgesetz vornehmen, die ja auch zum Teil im Vorfeld natürlich von der Landesregierung so eingereicht worden sind. Sie haben recht, Herr Kellner, das ist natürlich keine riesengroße Novelle des Bibliotheksgesetzes. Wir haben ja – das haben wir an anderen Stellen hier auch schon öfter diskutiert – mit dem Bibliotheksgesetz durchaus ein Alleinstellungsmerkmal – nicht mehr ganz, aber wir sind ja immer noch eines der ganz wenigen Bundesländer, die ein solches haben. Selbstverständlich ist es richtig und wichtig, sich auch nach 15 Jahren mal genauer anzuschauen, ob die Regelungen im Bibliotheksgesetz – Herr Kellner ist darauf eingegangen – noch der Realität und dem heutigen Verständnis von der Arbeit der Bibliotheken entsprechen. Das haben wir in diesem Verfahren gemacht.

 

Ich will an dieser Stelle aber auch noch mal sagen, Sie erinnern sich, das Gesamtverfahren – das ist in der Beschlussempfehlung bzw. in der Berichterstattung herausgekommen – war etwas komplexer. Zum einen war es ursprünglich gekoppelt mit der Umsatzsteuerbefreiung für die Hochschulen. Das ist bereits im letzten Jahr verabschiedet worden. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich dann inhaltlich komplett auf den Bibliotheksteil des Gesetzeskonvoluts beziehen können. Deswegen bin ich auch sehr dankbar, denn die – ich sage mal – eher selten in praktischer Anwendung befindliche Trennung eines Gesetzeskonvoluts zur Beratung war kein ganz einfacher Weg. Ich weiß, dass ich da an Stellen – auch ich ganz persönlich – Menschen damit sehr auf den Senkel gegangen bin. Deswegen an dieser Stelle aber trotzdem mein Dank für den solidarischen Umgang und die Möglichkeit, es zu beraten und zumindest zu einem Punkt zu kommen, wo wir Forderungen, die wir schon lange Zeit auch gemeinsam im Parlament miteinander tragen, nämlich zum Beispiel, dass die Aufgabenbeschreibung des landesbibliothekarischen Teils endlich in ein Gesetz gehört, gemeinsam dann doch zur Umsetzung gebracht haben. Es ist vor allem aber auch ein Signal – und dabei bleibe ich –, dass wir im Thüringer Bibliotheksgesetz nunmehr auch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken – die natürlich vorher schon drinstand – noch mal stärken. Für mich war auch die Frage des Qualitätsmanagements besonders wichtig, auch analog zum Bibliotheksentwicklungsplan, den der Freistaat ja bereits in der letzten Legislatur vorgelegt hat, da eine Verknüpfung herstellen, weil ich schon finde, dass Bibliotheken, sowohl öffentliche als auch wissenschaftliche, es verdient haben, dass sie Rahmenbedingungen haben, um ihrer wichtigen Arbeit auch nachzugehen, dass wir immer wieder auch gemeinsam den Stellenwert gerade von öffentlichen Bibliotheken, was die Frage von Zugang und Teilhabe für alle Menschen in dieser Gesellschaft bedeutet, miteinander bereden und nicht genug hochschätzen können, welche Arbeit gerade auch im kommunalen Bibliotheksbereich geleistet wird, welche Funktionen gerade in kleinen Kommunen – also, ich sage ja immer, was haben wir wirklich für große Kommunen. Ich weiß, Jena, Erfurt, Weimar, Gera sehen das anders. Ist mir alles klar. Aber insgesamt betrachtet, haben wir ja keine sozusagen hippen urbanen Zentren, sondern sind sehr kleingliedrig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Bibliotheken vor Ort ihre Arbeit, die eben mehr ist als Bücher und Medien auszuleihen, absolvieren und leben können.

Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir es geschafft haben, dieses Bibliotheksgesetz zumindest punktuell in die heutige Zeit zu verfrachten. Es gebe selbstverständlich noch sehr viel und Intensiveres zu tun und zu bereden. Ich glaube aber, dass es für einen ersten Aufschlag – ich glaube, Herr Kellner hat es ein „Novellchen“ genannt – zunächst erst einmal gut ist und wir die nächsten Jahre sehr genau beobachten sollten, wie sich unsere Bibliothekslandschaft weiterentwickelt und mit welchen Rahmenbedingungen sie vielleicht zu kämpfen hat, um zu sehen, in welcher Form das Thüringer Bibliotheksgesetz zukünftig unterstützend wirken kann.

 

Ich bleibe natürlich dabei – das wird Sie jetzt nicht überraschen –, Sie alle zu ermuntern, diesem Gesetz heute zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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