Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, heute diskutieren wir in zweiter Beratung ohne Behandlung durch die Ausschüsse erneut, warum der vorliegende Gesetzentwurf der CDU weder eine Stärkung der Thüringer Medienlandschaft noch eine Profilierung Thüringens als Medienstandort bringen würde. Dabei hat sich seit dem letzten Mal grundlegend nichts geändert.

 

Leider wenig überraschend konnte man lesen – Herr Herrgott ist ja gerade darauf eingegangen –, dass die Funke Mediengruppe Thüringen bekanntgegeben hat, in unwirtschaftlichen Gebieten von Greiz die Lieferung ihrer Tageszeitung einzustellen. Dass das problematisch ist und die angebotene Digitaloffensive für den ländlichen Raum wohl kaum ausreichender Ausgleich dafür ist, müssen wir an dieser Stelle, denke ich, nicht diskutieren. Die CDU mag sich mit ihrem Gesetzentwurf in diesem Kontext jetzt bestätigt sehen und ihn als Lösung verstehen. So habe ich Herrn Herrgott ja auch gerade verstanden, verkennt dabei aber nach wie vor die Grundprobleme ihres Antrags. Denn die Krise, in der sich die Tageszeitungen nicht nur in Thüringen befinden lösen wir nicht, indem wir die weitere Monopolisierung innerhalb der Medienlandschaft fördern und einzelnen Zeitungskonzernen bei ihrer Wirtschaftlichkeit helfen.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Abgesehen von der damit einhergehenden höchstproblematischen weiteren Einschränkung der Medienvielfalt werden mögliche neue profitable Geschäftszweige nicht dafür sorgen, dass bestehende Zweige weiterhin unrentabel sind und deshalb eingestellt werden. An einem Wegfall lokaler Zustellung von gedruckten Tageszeitungen wird dieser Antrag nichts ändern.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was er ändern würde, wäre eine eklatante Untergrabung der jetzt schon überschaubaren Medien- und Meinungsvielfalt in Thüringen. Das wurde beim letzten Mal ja hier im Rund bereits sehr ausführlich beleuchtet.

 

Auch der Vergleich mit Gesetzen der Nachbarbundesländer – Sie haben auf Sachsen-Anhalt und das Saarland rekurriert – nutzt nach wie vor nichts, denn auch hier wurde ausreichend dargelegt, dass die Gesetze ihrem jeweiligen Standort mit ihren Spezifika in der Medienlandschaft angepasst sind und keine sinnvollen Vergleiche auf diesem Wege erlauben. Dass wir uns Thüringen als starken und attraktiven Medienstandort wünschen, das brauchen wir, denke ich, alle hier nicht miteinander zu diskutieren. Die vorliegende Gesetzesinitiative jedoch wird dafür wenig bis gar nichts tun. Demzufolge lehnen wir sie nach wie vor grundlegend ab. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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