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Entscheidungen in und außerhalb des Parlaments

Es sind noch drei Wochen bis zur parlamentarischen Sommerpause. Ich zähle - ehrlich gesagt - wirklich die Tage bis es soweit ist. Sicherlich liegt es in diesem Jahr auch daran, dass wir bis zu den paar Wochen ohne Pflichtsitzungen noch einiges an Highlights zu erwarten haben. Neben dem normalen Ablauf an Ausschuss- und weiteren Plenarsitzungen findet ja auch außerhalb des Parlaments ziemlich viel Spannendes statt.

Morgen zum Beispiel verkündet das Verfassungsgericht das Urteil zur Klage der CDU-Fraktion gegen das Vorschaltgesetz, nächste Woche beginnt die Verhandlung um das Volksbegehren gegen die Gebietsreform. Hier hatte die Landesregierung Zweifel angemeldet, ob das Volksbegehren verfassungsgemäß sei, weil laut Thüringer Verfassung keine Volksbegehren zu Dingen, die den Landeshaushalt betreffen, zulässig sind. Dieser sogenannte Finanzvorbehalt muss aus meiner Sicht dringend aus der Verfassung, aber das geht nur mit einer 2/3-Mehrheit im Parlament. Das heißt, auch die CDU müsste dafür stimmen. Leider hat sie das bis jetzt immer abgelehnt.

In einer Demokratie ist das übrigens gar nicht ungewöhnlich, dass die Gerichte strittige Fragen entscheiden. Deswegen sage ich: egal wie die Entscheidungen ausfallen, können wir aber sehr dankbar für unabhängige Rechtsprechung sein. Das ist auf dieser Welt nicht selbstverständlich. Demokratie basiert auf Gewaltenteilung und das ist gut so!

Neben Entscheidungen zu „unser aller Lieblingsthema“ (kann Spuren von Ironie enthalten!) haben wir ja dennoch einiges an Grund zur Freude, denn das Rolandsfest steht vor der Tür. Ich darf mich in diesem Jahr nicht vergnügen, denn wir haben Bundesparteitag in Hannover und deshalb werde ich leider den ganzen Spaß verpassen. Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich aber ein fulminantes Wochenende, so Sie mögen. Passen Sie auf sich auf!

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