Enttäuscht über Entscheidung des Bundes zu Archivgesetzen
Die Woche begann mit einer traurigen Nachricht, denn Bildungsministerin Dr. Klaubert, die am Montag unseren Landkreis besuchen wollte, musste leider krankheitsbedingt absagen. Schnellstmöglich nach ihrer Genesung werden wir den Termin natürlich nachholen. Herzliche Genesungswünsche!
Aber: nichts ist so schlecht, dass es nicht für irgendetwas gut ist. In diesem Fall haben wir die lange geplanten Umbauarbeiten für das Wahlkreisbüro und die Geschäftsstelle zeitlich etwas vorziehen können. Wir bekommen endlich einen neuen Fußbodenbelag. Ab Montag ist das Büro dann wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Neu soll noch in dieser Woche auch das Bundesarchivgesetz werden. Das wird natürlich auch Auswirkungen auf Thüringen haben und die ausstehende Novellierung des Thüringer Archivgesetzes, die wir ab Juni angehen werden. Ich habe seit Wochen und Monaten die Änderungen auf Bundesebene kritisch begleitet und bin enttäuscht, dass der Bund zulassen will, dass Nachrichtendienste nicht verpflichtet sind, ihre Unterlagen den Archiven anzubieten. Das ist aus meiner Sicht ein eklatanter Fehler, denn es zeigt sich bis heute zum Beispiel im Zuge der Aufarbeitung des NSU- Komplexes, was es bedeutet, wenn öffentliche Stellen einfach Akten vernichten und so Vorgänge vertuschen können. Dass das Bundesarchivgesetz dies nun gesetzlich weiterhin möglich machen soll, ist für mich schier unfassbar. Ich kann nur die Kolleginnen und Kollegen des Bundestages auffordern, sich diesen Schritt noch einmal ganz genau zu überlegen. Archive sind das Gedächtnis unserer Gesellschaft, daher dürfen Gesetzgeber nicht „Erinnerungslücken“ vorprogrammieren.
In diesen Tagen konzentriere ich mich auf meine beiden Landtagsausschüsse und das Plenum nächste Woche. Wer sich für die Themenvielfalt interessiert: alle Tagesordnungen sind öffentlich abrufbar auf der Landtagshomepage.

