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Es muss um Bürgernähe gehen

Alle reden über den Vorschlag des Innenministeriums zu möglichen Kreisgebietsgrenzen, aber die Kreisgrenzen werden bis Ende 2017 überhaupt nicht festgelegt. Es gibt noch nicht einmal einen Gesetzentwurf zum Vorschlag von Dienstag, sehr wohl aber einen über die Grundsätze der Funktional- und Verwaltungsreform, die ich ganz persönlich übrigens viel wichtiger finde. Denn es muss darum gehen, welche Aufgaben künftig Kommunen und Landkreise wahrnehmen sollen, wie der adressennahe Zugang für Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung gewährleistet bleibt. Egal in welchem Konstrukt soll kein Mensch für die Beantragung des Führerscheins oder das Ummelden des Wohnsitzes sonst wohin fahren. Deshalb wird dies auch als erster Schritt festgeschrieben werden. Die Debatten dazu erhalten allerdings weniger mediale Aufmerksamkeit. Schade, wie ich finde. Natürlich kann darüber diskutiert werden, was Nordhausen mit Sömmerda zu tun hat, aber doch nicht losgelöst von der Frage, welche Entscheidungsgewalten zukünftige Kreistage haben werden und welche Aufgaben die Gemeinden und Städte haben sollen.

Im letzten Plenum haben wir übrigens ein Gesetz  zur Stärkung der direkten Demokratie verabschiedet, was Thüringen an die Spitze im bundesdeutschen Vergleich setzt. Neben der Möglichkeit des Abwahlantrags von Bürgermeistern durch die Bevölkerung sind nun auch Bürgerbegehren in Ortsteilen und Ortschaften möglich, der Gemeinderat kann nun selbst einen Bürgerentscheid ansetzen, Bürgerentscheide können zukünftig an Kommunalwahlen gekoppelt werden und so weiter. Das mag für Viele von Ihnen zu Recht wie eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie klingen, aber der Verein Mehr Demokratie e.V. musste über 11 Jahre lang dafür kämpfen, diese Themen auf die parlamentarische Ebene zu heben. Weitere Informationen dazu, was Sie nun für Möglichkeiten haben, erhalten Sie auch gern bei mir im Wahlkreisbüro.

 

 

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